Die Stadt erfüllt ihre Flüchtlingsquote zu 92,62 Prozent
Bei den Zuweisungen von Flüchtlingen in die Städte und Gemeinden spürt auch die Stadt Remscheid die Auswirkungen von Corona: In diesem Jahr wies die Bezirksregierung in Arnsberg der Stadt bisher lediglich zwei Flüchtlinge ( aus Nigeria) zu. Für Ende Februar sind weitere acht Personen angekündigt. Damit erfüllt Remscheid seine Quote zu 92,62 Prozent. In den sechs Übergangsheimen der Stadt und einer Wohnanlageleben zurzeit 362 Flüchtlinge, in Wohnungen 429 Personen (insgesamt 791). Sowohl für die Unterbringung der vom Land zugewiesenen Flüchtlinge als auch für die Flüchtlinge, die nach erfolgreichem Asylverfahren ein Bleiberecht erlangt haben und sich eine eigene Wohnung suchen müssen, stehe weiterhin ausreichend Wohnraum zur Verfügung, teilt die Stadt zur Sitzung des Integrationsrates am 4. März mit.
Die Vorgaben bezüglich des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für die Unterbringung in Übergangsheimen werden beachtet. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der städtischen Unterkünfte wurde in der entsprechenden Landessprache über die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen schriftlich informiert. Für etwaige Infektionsfälle unter den Bewohnern der städtischen Unterkünfte haben die städtischen Fachdiensten Gesundheit, Soziales und Wohnen, Gebäudemanagement und Zuwanderung ein Handlungskonzept abgestimmt und haben für eventuelle Quarantänefälle Unterbringungsmöglichkeiten reserviert. Die pandemiebedingten Einschränkungen im Kundenverkehr mit persönlichen Vorsprachen gelten im Fachdienst Zuwanderung weiterhin und wurden Mitte Dezember mit der Verschärfung des Lockdowns noch einmal erhöht. Die Dienstleistungen erfolgen ganz überwiegend per Post, E-Mail oder telefonisch.
Von den 2.546 Flüchtlingen, die sich gegenwärtig in Remscheid aufhalten, haben 1.860 ein Bleiberecht (humanitäre Aufenthalte), befinden sich 267 im laufenden Asylverfahren und 419 nach abgelehntem Asylverfahren in der Duldung). Im vergangenen Jahre vollzog das Ausländeramt der Stadt Remscheid 18 Rückführungen in die Länder Algerien, Marokko, Nigeria, Bulgarien, Guinea, Rumänien, Ägypten, Italien, Türkei und Kosovo (je eine Person) und nach Albanien, Nordmazedonien, Iran und Russland (je zwei Personen). In diesem Jahr wurden gab es bisher keine Abschiebungen und auch keine freiwilligen Ausreisen.
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