Verkehr und Außengastronomie schließen sich aus
Der Autoverkehr soll auf die Alleestraße nicht zurückkehren; sie soll Fußgängern und Radfahrern (diesen zunächst testweise) vorbehalten bleiben. Das empfiehlt das Hamburger „Büro für Stadt- und Verkehrsplanung“ (GmbH) Rat und Verwaltung der Stadt Remscheid. Firmenchef Dr.-Ing. Michael M. Baier war von der Verwaltung mit einer „verkehrsplanerischen Einschätzung zu einer Öffnung der Alleestraße für den Verkehr“ beauftragt worden – Teil der Rahmenplanung für das vom Rat der Stadt beschlossene „Sanierungsgebiet Alleestraße“. Rund 180 Seiten umfasst die Beschlussvorlage zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung an der Rahmenplanung, mit der sich in den nächsten Wochen verschiedene Fachausschüsse des Rates befassen werden. Die Studie des Hamburger Verkehrsplaners gehört dazu. Nachfolgend zitiert der Waterbölles daraus:
„Auf Grund des hohen Ladenleerstands in der Alleestraße, insbesondere im östlichen Abschnitt zwischen Wilhelm-Schuy-Straße bzw. Mandtstraße und Markt (auch als „untere Alleestraße“ bezeichnet) , wird derzeit zum wiederholten Mal diskutiert, die Alleestraße in diesem Abschnitt für den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr zu öffnen. Damit verbunden ist die Hoffnung einer „Wiederbelebung“ der dortigen Ladenlokale durch neue Nutzungen. (…) Nach dem derzeit in Aufstellung befindlichen Rahmenplan „Innenstadt Remscheid“ ist … im Abschnitt zwischen Wilhelm-Schuy-Straße bzw. Mandtstraße und Engelspassage Wohnnutzungen vorgesehen, im Abschnitt zwischen Engelspassage und Markt soll der Schwerpunkt auf Freizeitnutzungen, vor allem Gastronomie liegen. Zwischen Scharffstraße und Engelspassage soll der öffentliche Raum aufgewertet werden, die Platzbereiche an den Einmündungen der Wiedenhof-straße, der Mandtstraße und der Engelspassage sollen zudem als „aktive Räume“ neugestaltet werden. (…)
Das Parkraumangebot innerhalb des „Innenstadtumrings“ ist mit insgesamt rund 3.140 öffentlich zugängliche Stellplätze bzw. Park-stände ausreichend. Mehr als drei Viertel davon (2.410 Stellplätze) befinden sich in/auf Parkierungsanlagen, immerhin fast ein Viertel (730 Parkstände) im öffentlichen Straßenraum. Die Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum liegt zwischen 40 % und 80 %. Insbesondere die nahe zur Alleestraße gelegenen, mit Park-schein bewirtschafteten Parkstände sind nur etwa zur Hälfte ausgelastet, während die weiter entfernt liegenden, mit Parkscheibe bewirtschafteten Parkstände dagegen zu rund 60 % bis 80 % ausgelastet sind. (…) Auf der unteren Alleestraße wären im Bereich zwischen Markt und Mandtstraße in Bezug auf das bereits vorhandene Parkraumangebot nur wenige zusätzliche Parkstände realisierbar. (...)
Durch die Ausweisung zusätzlicher Parkstände würden (Anm.: auf der unteren Alleestraße. Waterbölles) Flächen in Anspruch genommen, die nach dem Rahmenplan für Außengastronomie genutzt werden sollen. Zudem ist im direkten Umfeld ein aus-reichendes, nicht ausgelastetes Parkraumangebot vorhanden. Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass eine Öffnung der unteren Alleestraße für den allgemeinen Kfz-Verkehr dem Konzept des Rahmenplans wiederspricht, die Alleestraße insgesamt städtebaulich aufzuwerten und ihren Straßenraum in wesentlichen Teilen neu zu gestalten. Es würden nur – vermeidbare – Durchgangsverkehre und (bei Ausweisung von Parkständen in der unteren Alleestraße) zusätzliche Parksuchverkehre entstehen. (…)
Für den Radverkehr sollte die Alleestraße geöffnet werden, um für den Ziel- und Quellverkehr ein Angebot zu schaffen. Die Hauptverbindung für den Radverkehr in Ost-West-Richtung sollte jedoch parallel zur Alleestraße über die Konrad-Adenauer-Straße ausgewiesen werden. Die Öffnung der Alleestraße für den Radverkehr sollte zunächst testweise im Rahmen eines Verkehrsversuchs nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO erfolgen. Ein solcher Verkehrsversuch sollte durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit und eine Evaluation begleitet werden.“
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Lothar Kaiser am :
Heinz Wäscher am :
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Chronist am :