Teile des Revitalisierungskonzept verschoben
Mit der Aufstellung des Städtebauförderungsprogramms für das Jahr 2020 wurden die bisherigen sechs Programmlinien in der Städtebauförderung des Bundes und der Länder auf drei Programme („Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) reduziert, wodurch man sich eine höhere Flexibilität bei gleichzeitig verringerter Bürokratie erhofft. (…) Die umfangreiche Neustrukturierung macht auch für die Stadt Remscheid Anpassungen in der Innenstadtentwicklung erforderlich. (…) Die neuen Rahmenbedingungen … haben Einfluss auf die weitere Umsetzung von Maßnahmen des Revitalisierungskonzeptes Innenstadt:
- Die Möblierung Alleestraße soll bis Ende 2022 umgesetzt sein.
- Für das Teilprojekt Beleuchtung Alleestraße der Maßnahme Innenstadtbeleuchtung ist ebenfalls eine Umsetzung bis Ende 2022 anvisiert.
- Die Aufwertung Alte Bismarckstraße soll bis Ende des dritten Quartals 2021 umgesetzt sein, der Verfügungsfonds wird fortlaufend weiter betreut. (…)
- Für Maßnahmen des Revitalisierungskonzeptes, die kurzfristig nicht umgesetzt werden können (z.B. die Aufwertung des Theodor-Heuss-Platzes oder die Umgestaltung der Scharff-, Fastenrath-, Wiedenhof- und Mandtstraße), sollen erst dann bedarfsgerechte Förderanträge gestellt werden, wenn die personellen Kapazitäten eine Durchführung und Betreuung der Maßnahmen zulassen.
Mit Blick auf die … städtebauliche Sanierungsmaßnahme und die dafür zu erstellende Rahmenplanung kann festgehalten werden, dass es zu einer Zusammenführung von Maßnahmen aus dem Revitalisierungskonzept und der Rahmenplanung kommen wird. Eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in der Innenstadt ist notwendig, da die bisherigen Maßnahmen des Revitalisierungskonzeptes nicht ausreichen, um die städtebaulichen und funktionalen Missstände im Stadtumbaugebiet zu beheben. Maßnahmen zur Haus- und Hofflächengestaltung, zu Grünflächen oder den Fassaden werden auch angesichts der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung der Fußgängerzone Alleestraße weiter angestrebt. (…) Ein ersatzloser Entfall von Maßnahmen des Revitalisierungskonzeptes ist im Zuge der Aufstellung eines Sanierungsgebietes nicht vorgesehen. (aus Mitteilungsvorlager 16/0601 der Verwaltung für die BV Alt-Remscheid und div. Fachausschüsse)
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