Neue Coronaschutzverordnung NRW ab 29. März
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Ab dem 29. März tritt die nächste Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie gilt wiederum drei Wochen – diesmal bis einschließlich 18. April. Relevante Neuerung darin ist die sogenannte Corona-Notbremse für Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100. Für diese Kommunen gilt: Alle Angebote, die vor dem 8. März unzulässig waren, sind wieder unzulässig. Welche das im Einzelnen sind, ist in Paragraf 16 aufgelistet. Die wesentlichen Lebensbereiche Kultur, Sport und Freizeit sind genauso betroffen wie einzelne Dienstleistungen.
Die Stadt Remscheid verlängert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie eine zusätzliche Maskenpflicht in festgelegten Innenstadtbereichen festsetzt hat, bis zum Ablauf des 18. April.
Einzelne Kommunen können diese Notbremse auch abwenden. Die Coronaschutzverordnung räumt nämlich die Möglichkeit ein, in einer kommunalen Allgemeinverfügung anzuordnen, dass die Angebote nach Paragraf 16 mit einem bestätigten negativen Selbst- oder Schnelltest zulässig bleiben. Hierfür muss allerdings feststehen, dass es vor Ort ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot an kostenlosen Bürgertestungen nach der geltenden Coronavirus-Testverordnung gibt.
Angesichts der aktuellen Remscheider Inzidenzen wird unsere Heimatstadt Corona-Notbremse-Kommune sein. Ob Remscheid von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Notbremse abzuwenden, wird der Krisenstab in der kommenden Woche eingehend beraten. Über das Beratungsergebnis wird zeitnah informiert. (Das Land NRW informiert über die neue Coronaschutzverordnung auf Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW.)
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