Betroffene Firmen bekommen im Planverfahren das Wort
Der seit dem 23. Dezember 2010 rechtswirksame städtische Flächennutzungsplan (FNP) weist das Areal zwischen Talsperrenweg und „Neuenteich“ in Lennep gegenwärtig zum überwiegenden Teil als gewerbliche Baufläche aus. Doch das soll sich „aufgrund der aktuell sehr hohen Wohnbaulandnachfrage“ ändern. Durch die Umwandlung des FNP-Bereichs („Am Lenneper Bach, südlich Neuenteich, westlich Färberweg, nördlich Talsperrenweg, westlich Am Lenneper Hof“) in eine „vollflächige Wohnbaufläche“. Die Planungskosten sowie die Kosten für die erforderliche Gutachten und Fachbeiträge übernehme der Investor, erfuhren am Donnerstag die Mitglieder des Hauptausschusses. Sie stimmten der 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu, ebenso den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans.
Ratsmitglied Bettina Stamm (echt.Remscheid) wunderte sich: „Auf der Planzeichnung zum Aufstellungsbeschluss des B-Plans 682 fehlen die Gebäude der dort ansässigen KFZ Werkstatt und der Firma ACUmed Medizintechnik & Praxisbedarf. Beide Firmen wurden bislang nicht über das Vorhaben informiert. Sollten die Firmen einer neuen Wohnbebauung weichen müssen; warum hat die Verwaltung die Firmen nicht informiert, bzw. welche Ansätze gibt es, um die Firmen und somit die dringend benötigten Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen in unserer Stadt zu halten?“ Und von Waltraud Bodenstadt, Sprecherin der W.i.R.“, kam am Donnerstag die Frage, warum nicht mit Rücksicht auf die beiden Firmen im Planungsgebiet ein „Mischgebiet“ geplant sei. Der Technische Beigeordnete Peter Heinze sagte dazu, ein Kontakt zwischen Wirtschaftsförderung und den Firmen sei „noch nicht ausgeschlossen“. Auf die Frage von Waltraut Bodenstedt werde im Laufes des Planverfahrens noch einzugehen sein. An diesem sind, wie vorgeschrieben, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die verwaltungsinternen Dienststellen beteiligt. Die Vorgabe der Verwaltung ist jedoch klar. Das Areal soll als Wohnstandort entwickelt werden, weil es, Zitat: „ungünstig zugeschnitten und für eine gewerbliche Nutzung nur schwer zu erschließen“ sei. „Die Entwicklung der Fläche in Wohnen birgt darüber hinaus weniger immissionsschutzrechtliche Probleme.“ (Ein Hinweis auf die getenwärtige Lage vor Ort?)
„Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung einer in das städtebauliche Umfeld integrierten Wohnbebauung auf durchgrünten Privatparzellen, unter Beachtung aller natur- und wasserschutzfachlich relevanten Aspekte“, heißt es in der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan. „Dies schließt, neben dem Erhalt der schützenswerten und prägenden Grünstrukturen, die Offenlegung und Renaturierung des Lenneper Bachs ebenso ein wie Überlegungen zu einem klimaverträglichen Umgang mit Regenwasser.“ Auch sollen im Verfahren Voraussetzungen zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets „die Belange des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, des Artenschutzes und die Belange des Wasserschutzes sowie einzelne Immissionsschutzbelange gutachterlich abgearbeitet und gewichtet“ werden.
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