Corona: Was in Remscheid erlaubt oder verboten ist
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Seit Wochenbeginn gibt es eine neue Coronaschutzverordnung. Und eigentlich gelten ihre Regeln landesweit. Tatsächlich ermöglicht sie aber den Kommunen, unter bestimmten Bedingungen wichtige Regeln lokal auszusetzen. So lassen sich einige Verbote durch konsequentes Schnelltesten vermeiden. Andererseits lässt die Coronaschutzverordnung aber auch zusätzliche Regeln zu, wenn sich dadurch das lokale Infektionsrisiko mindern lässt. Nachstehend ein Überblick, was zur Zeit für Remscheid gilt.
-
Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 432 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. 368 Personen haben sich mit der britischen Corona-Variante infiziert, eine mit der südafrikanischen. Die brasilianische Variante wurde bislang nicht in Remscheid nachgewiesen. Weiter herrscht ein diffuses Infektionsgeschehen; alle Altersgruppen sind betroffen. Damit gibt es insgesamt 4.366 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 3.796 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 138 Menschen sind leider verstorben. Zusätzlich gibt es zurzeit 1.290 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. Das RKI meldete heute für Remscheid eine Inzidenzzahl von 207,5 (leicht sinkend). Zum Vergleich die7-Tage-Inzidenz des Landes NRW: 130,7 (leicht sinkend). Die Krankenhäuser vermelden 20 positive Fälle, darunter sieben intensivpflichtige Behandlungen (alle beatmet). - Clubs, Museen, das Teo-Otto-Theater, die Zentralbibliothek und die Stadtteilbibliotheken und das Kino „CineStar“ sind geschlossen. Sowohl die Zentralbibliothek in der Scharffstraße als auch die Stadtteilbibliotheken in Lennep und Lüttringhausen bieten weiterhin einen Bestell- und Abholservice für Medien an.
- Restaurants, Cafés und Eisdielen sind ebenfalls geschlossen. Wer möchte, kann sich einzelne Speisen und Getränke vor der Ladentür abholen. Das lässt sich je nach Anbieter auch mit „Click & Collect“ online oder telefonisch planen.
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind verboten. Das gilt zum Beispiel für Massagen, kosmetische Behandlungen, Maniküre und das Tätowieren.
- Medizinisch notwendige Dienstleistungen und die nichtmedizinische Fußpflege sind erlaubt.
- Frisöre und Sonnenstudios dürfen öffnen.
- Taxis/Mietwagen dürfen befördern.
- Kontaktbeschränkungen: Ein Hausstand darf sich maximal mit einer anderen Person im öffentlichen Raum treffen. Paare, in denen beide nicht im gleichen Haushalt leben, gelten trotzdem als „ein“ Hausstand. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- An Ostern (1. – 5. April) gilt eine Ausnahme: Zwei Hausstände mit maximal fünf Personen dürfen sich treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
- Shopping: Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten – das sind beispielsweise Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien und Blumenläden – haben unter den bisherigen Hygieneregeln und Personenbegrenzungen geöffnet. Alle anderen Geschäfte sind geschlossen und dürfen das sogenannte „Click & Collect“ – online oder telefonisch bestellen und vor der Ladentür abholen – anbieten.
- Spielplätze sind auf. Ziel ist es allerdings nicht, dass sich hier Personengruppen jedweden Alters „heimlich“ treffen. Das ist verboten. Die Spielplätze sind den Kindern und ihren Begleitpersonen vorbehalten – unter Wahrung der gängigen Coronaschutzregeln.
- Sport/Schwimmen: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist verboten. Darüber hinaus hat die Stadt Remscheid die städtischen Sportanlagen bis auf weiteres für den Individual- und den Vereinssport geschlossen. Den Trägern privater Anlagen wie auch Vereinsanlagen hat sie dringend empfohlen, ebenfalls den Betrieb einzustellen. Schwimmbäder dürfen nur für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.
- Wochenmärkte: Remscheids Wochenmärkte finden statt. Sie dürfen allerdings in der Hauptsache nur Lebensmittel und Waren des alltäglichen Bedarfs anbieten.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Stadt Remscheid am :