Ab Dienstag Ausgangssperre und Kontaktverbote
Nachtrag vom 12. April Die Allgemeinverfügung vom 12. April, mit der die Stadt Remscheid passend zur Gültigkeitsdauer der aktuellen Coronaschutzverordnung ein Bündel von zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen anordnet, kann hier eingesehen werden. Zu den neuen Maßnahmen gehört auch eine Bregrenzung auf 25 Personen bei Beerdigungen und Trauerfeiern. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, 13. April, um 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum 18. April. |
Zur Eindämmung des pandemischen Geschehens in Remscheid erlässt die Stadt Remscheid in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium NRW morgen (12.4.) eine Allgemeinverfügung, mit der sie ein Bündel von zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen anordnet. Hierzu gehören eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens, eine verschärfte Kontaktbeschränkung im privaten Bereich, die Schließung von Park- und Sportanlagen und eine erweiterte Maskenpflicht im Auto. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag (13.4.) in Kraft und gilt wie die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW bis zunächst zum 18. April. Der Remscheider Covid-19-Krisenstab entschloss sich gestern (10.4.) zu diesen neuen einschneidenden Maßnahmen; die 7-Tages-Inzidenz von deutlich über 200 – 217,4 (Land NRW 125) – machte eine weitere Verschärfung der bestehenden Kontaktreduzierungen dringend erforderlich. Mit dem zeitversetzten Inkrafttreten der neuen Schutzreglungen ab Dienstag erhalten Gewerbetreibende, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Zeit, sich insbesondere auf die Ausgangssperre, beispielsweise für die Ausgabe einer Arbeitsgeberbescheinigung für nachts Tätige, vorzubereiten.
Nachstehend die Regelung im Einzelnen. Verstöße gegen die Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ausgangssperre:
- Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Zu dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen für Einzelpersonen:
- zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- zur Berufsausübung und zur Ausübung des Dienstes (Nachweis/Ausweis/Arbeitgeberbescheinigung ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen),
- zum Besuch von Ehegattinnen/Ehegattengatten, Lebenspartnerinnen/ Lebenspartnern sowie Partnerinnen/Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch über Nacht,
- zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- zur Begleitung Sterbender,
- zur der Versorgung von Tieren oder
- zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken, die im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden müssen.
Kontaktbeschränkung: Ab Dienstag gilt im privaten Bereich dieselbe Kontaktbeschränkung wie im öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur außerhalb der Ausgangssperre.
Schließung der Parkanlagen und der Sportfreianlagen: Zur Reduzierung von Kontakten im Freien werden die Parkanlage Kuckuck, der Stadtpark und der Hardtpark gesperrt. Gesperrt werden außerdem die städtischen Sportfreianlagen – bislang erfolgte ihre Sperrung über die Ausübung des Hausrechtes – und die privaten/vereinseigenen Sportfreianlagen. Damit bleibt nur noch der Individualsport unter Beachtung der oben ausgeführten Kontaktbeschränkungen möglich.
Mitfahrer-Maskenpflicht: Ab Dienstag müssen Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.
Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten der CoronaSchVO vom 5. März liegt die 7-Tages-Inzidenz im Stadtgebiet Remscheid über dem Wert von 100. Seit dem 26. März ist sie auf über 200 gestiegen. Die leicht sinkende Infektionslage nach Ostern war nur kurzfristig und eingeschränkten Test- und Meldeprozessen über die Osterfeiertage geschuldet. Die heutige 7-Tages-Inzidenz liegt bei 217,4.
Mutationen haben einen überdurchschnittlich hohen Anteil an den Neuinfektionen in der Stadt Remscheid. Hierbei ist die britische Variante B. 1.1.7 dominierend und verbreitet sich schneller als der Ursprungsvirus. Inzwischen ist die Mutation im gesamten Stadtgebiet flächendeckend nachgewiesen. Sie ist noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar, als die zuvor zirkulierende Variante, und weist eine höhere Reproduktionszahl auf, so dass ihre Ausbreitung schwerer einzudämmen ist.
Alle bisher von der Stadt Remscheid unternommenen Anstrengungen und veranlassten Maßnahmen (Maskenpflicht in der Innenstadt, Sperrung von Sportanlagen, Beibehaltung der Corona-Notbremse) haben bislang nicht zur Senkung des Inzidenzwerts unter den Wert von 100 geführt. Durch die ab Dienstag angeordneten Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Parksperrungen und Sperrungen der städtischen und privaten Sportfreianlagen als weitere Maßnahmen werden private Zusammenkünfte weiter eingeschränkt, um Sozialkontakte zu reduzieren und mit ihnen einhergehende Infektionen zu senken. Die Mitfahrer-Maskenpflicht ist logische Ausweitung der geltenden Maskenpflicht in Bus und Bahn. Sie vermindert zumindest für den Fahrer die Corona-Ansteckungswahrscheinlichkeit.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid: Sie ist gemäß § 16a der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. April in der ab 13. April geltenden Fassung zeitnah im Internetportal der Stadt Remscheid auffindbar.
Kontakt für Rückfragen: Corona-Hotline des Kommunalen Ordnungsdienstes, Tel. RS 169000, erreichbar Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr, Samstag von 13.30 bis 22 Uhr. (Pressemitteilung der Stadt Remscheid)
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