Maskenpflicht in Bussen und an Haltestellen
Pressemitteilung der Stadtwerke Remscheid
Gemäß der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes müssen Fahrgäste im ÖPNV bei dauerhaft hoher 7-Tage-Inzidenz ab sofort in Bussen, Bahnen Bahnhöfen/-steigen und an Haltestellen eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarem Standard (KN95/N95) tragen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist nicht mehr zulässig. Für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gilt die Maskenpflicht nicht. Dafür verlangen wir verpflichtend ein ärztliches Attest oder einen amtlichen Nachweis. Die Maskenpflicht gilt übrigens nicht für unser Fahrpersonal hinter dem Lenkrad. Durch die Schutzscheiben am Fahrerarbeitsplatz sind sowohl unser Personal als auch unsere Fahrgäste geschützt. Da unsere Fahrer*innen mehrere Stunden im Liniennetz unterwegs sind und die ganze Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten müssen, könnte die Anstrengung, stundenlang durch eine Maske atmen zu müssen, die Sicherheit bei der Beförderung gefährden.
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