Erleichterungen für 2x-Geimpfte und Genesene
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Die heute getroffene Entscheidung des Bundesrates zum Wegfall von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Personen, die vor nicht mehr als einem halben Jahr an Covid-19 erkrankt waren – so genannte Genesene – , gilt möglicherweise bereits am kommenden Wochenende. Erleichterungen für die beschriebenen Personenkreise haben allerdings keine unmittelbare Auswirkung auf den Einsatz des Remscheider Kommunalen Ordnungsdienstes; es bleibt weiter bei der strengen Kontrollen der Corona-Schutzregelungen. Vollständig Geimpften und Genesenen wird deshalb dringend dazu angeraten, einen passenden Nachweis bei sich zu führen, wenn sie von den Lockerungen Gebrauch machen möchten. Vollständig Geimpfte können ihren Status mit ihrem Impfpass nachweisen (Achtung: Die Zweitimpfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen). Genesene Erkrankte können sich mit ihrer Quarantänebescheinigung, ihrer Quarantäneverfügung oder einer Kopie ihres PCR-Positivergebnisses ausweisen.
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Martina Litzner am :
Dirk Schaefer am :