Ab Freitag gilt in Remscheid die Inzidenzstufe 2
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Nach einer tagesaktuellen Festlegung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird Remscheid ab Freitag, 11. Juni, der Inzidenzstufe 2 zugeordnet. Voraussetzung dafür war, dass der Inzidenzwert in Remscheid an fünf Werktagen in Folge unter 50 lag. Nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW bedeutet dies (zusätzlich zu den bisherigen Regelungen der Stufe 3):
- Kontaktbeschränkungen (siehe § 4 CoronaSchVO): Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
- Außerschulische Bildung (siehe § 11 CoronaSchVO): Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit maximal 20 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.
- Kinder-/ Jugendarbeit (siehe § 12 CoronaSchVO): Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.
- Kultur (siehe § 13 CoronaSchVO): Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.
- Sport (siehe § 14 CoronaSchVO): Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen ist kontaktfreier Sport (einschließlich Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Innen ist Kontaktsport mit Kontaktnachverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
- Freizeit (siehe § 15 CoronaSchVO): Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätzen mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Wenn die Landesinzidenz auch unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Tests und Personenbegrenzung möglich. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.
- Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist (siehe § 16 CoronaSchVO): Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
- Messen/Märkte (siehe § 16 CoronaSchVO): Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.
- Private Veranstaltungen (ohne Partys – siehe § 18 CoronaSchVO): Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
- Gastronomie (siehe § 19 CoronaSchVO): Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherige Tests.
- Beherbergung/Tourismus (siehe § 20 CoronaSchVO): Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.
- Partys und große Festveranstaltungen: Sie sind weiterhin nicht zulässig.
- Kleingärten und Bolzplätze. In der heutigen Sitzung hat der Krisenstab entschieden, dass die Siedlungsheime der Kleingartenvereine und auch die Bolzplätze mit dem Wechsel in die Inzidenzstufe 2 am kommenden Freitag wieder geöffnet werden können.
Aussicht: Erreicht die Stadt Remscheid nun einen stabilen Inzidenzwert unter 35, tritt die Inzidenzstufe 1 mit weiteren Öffnungen in Kraft – auch hierzu muss der maßgebliche Wert (unter 35) wieder an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht werden. Für Remscheid könnte dies bereits morgen – mit Wirkung ab Samstag der Fall sein. Detaillierte aktuelle Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden sich auf den Seiten des Landes NRW: Coronaschutz - die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
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