Vor Vergabe wird Auskunft zur Tariftreue verlangt
Zur gestrigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege hat die Verwaltung die Anfrage der Linken nach den dem Modus der öffentlichen Auftragsvergaben bezgl. Vorgaben des 2018 novellierten Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) beantwortet. Demnach werden die öffentlichen Ausschreibungen der Stadtverwaltung Remscheid im Rahmen der elektronischen Vergabe mit den besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des TVgG NRW verbunden. Jeder Bieter willigt mit der Abgabe eines Angebots in die Vertragsbedingungen ein. „Die elektronische Vergabe mit entsprechender Softwareunterstützung ermöglich insoweit eine rechtssichere Auftragserteilung“, teilt die Verwaltung mit. „Soziale und ökologische Kriterien können entsprechend den strategischen Beschaffungskriterien von den jeweils zuständigen Fachdiensten bei der Erstellung der Zuschlagskriterien festgelegt werden. Die Kriterien werden im Einzelfall nach dem jeweiligen Einkaufsgegenstand vom bestellenden Fachdienst bestimmt. Beispielhaft kann beim Einkauf von Druckerpapier in der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und dem Rahmenvertrag aufgenommen werden, dass das Papier den ökologischen Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ gemäß RAL-ZU 14a entsprechen muss.“
Die Einhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien könne im Ausschreibungsverfahren und nach Zuschlag überwacht werden. Zunächst müsse der Bieter bei Abgabe eines Angebots die Erklärung unterzeichnen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. Hierzu könne die Zentrale Vergabestelle vor der Auftragserteilung Auskünfte des Gewerbezentralregisters anfordern.
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