Gewerbegebiet muss auf Vögel Rücksicht nehmen
Zum wiederholten Mal beschäftigte sich der Naturschutzbeirat am morgigen Dienstag mit dem interkommunalen Gewerbegebiet „Gleisdreieck", das die Städte Hückeswagen, Remscheid und Wermelskirchen an dem gemeinsamen Grenze planen. Auf der Tagesordnung der Sitzung steht die Artenschutzprüfung (Stufe II) sowie ein “digitales Fachgespräch”, das sich darauf bezieht. Dabei ging es um die Frage, ob sich für das Gleisdreieck aus dem Bundesnaturschutzgesetz Verbotstatbestände ergeben, die die Planung verhindern oder gar einschränken können. Letzteres könnte der Fall sein, wie sich aus den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Prüfung ergibt. Zitat: „In unmittelbarer Umgebung des Plangebietes wurde eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Baumpiepers festgestellt. Es wurden eine Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahme formuliert, die die betriebsbedingten Störwirkung des Vorhabens abschwächen.“ Möglich sei eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Auflichtung von Wäldern / Waldrändern und Anlage von Krautsäumen) umzusetzen, um die ökologische Funktion des Baumpieper-Areals zu erhalten.
In dem Plangebiet tritt zudem die Feldlerche (mit einem Brutpaar) auf. Darauf müsse durch eine Regelung der Bauzeiten Rücksicht genommen werden, damit sich für die Vögel das Risiko nicht erhöht, verletzt oder gar getötet zu werden. Sollten während der Bauarbeiten Gehölze gefällt werden, seien u. U. die Fledermäuse in ihren Tagesverstecken bzw. Winterquartieren sowie brütende Vögel beeinträchtigt. Auch dies erfordere eine Bauzeitenregelung. Ferner könne „die Überbebauung der kulissenarmen Freiflächen je nach Glaseinsatz“ Vögel mit bestimmtem Flug- und Jagdverhalten in Gefahr bringen, weshalb eine vogelfreundliche Gestaltung von Glasflächen notwendig sei. Das Fazit aber fällt positiv aus: „Mit der Planung werden unter Berücksichtigung der Maßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß §44 Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. Somit stehen dem Vorhaben aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse entgegen.“
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