Noch kein besiegelter Vertrag über leeres Ladenlokal
Aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ haben im vergangenen Jahr 129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen rund 40 Millionen Euro erhalten. Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das Sofortprogramm wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. Wie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW jetzt mitteilte, erhalten weitere 91 Kommunen in Nordrhein-Westfalen rund 29,3 Millionen Euro, um unter anderem dem Leerstand von Läden, Gaststätten und Kaufhäusern durch neue frequenzbringende Nutzungen für ihre Innenstädte zu begegnen. Damit mache die Landesinitiative ‚Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ weiter Tempo, wenn es darum gehe, „die Innenstädte der Zukunft zu gestalten“, so Ministerin Ina Scharrenbach.
An der Alleestraße in Remscheid stehen ca. 25 Prozent der Ladenlokale leer nebst einiger (großen) Immobilien. Aber nach Remscheid ist aus dem Förderprogramm bisher kein einziger Euro geflossen. Das ergibt sich aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Ratsmitglied Bettina Stamm (echt.Remscheid) bzw. Der Antwort des zuständigen Abteilungsleiters Andreas Huth auf eine Nachfrage des Waterbölles. Demnach befindet sich die Verwaltung in direkten Gesprächen mit zwei Lenneper Immobilienbesitzern und vier potenziellen Mietern aus den Bereichen Einzelhandel, Kultur und Dienstleistung. Aber bisher erfolgten für die Lenneper Altstadt noch keine Vermietungen. Und das gilt auch für die Alleestraße. Aus diesem Bereich meldeten sich bislang bei der Verwaltung sechs Hausbesitzer und fünf potenzielle Mieter. Aber lediglich für freie Geschäftsräume im Haus Alleestraße 32 steht nach Auskunft von Huth der Abschluss eines Mietvertrages kurz bevor. Dort wolle das Modehaus „5Avenue“ eine weitere Filiale eröffnen. Die Verwaltung stehe in Kontakt mit den Interessenten, um eine Nutzung zu vermitteln.
Die Förderung durch das Sofortprogramm des Landes klingt verlockend: Bietet ein Hausbesitzer der Stadt ein freies Ladenlokal zu einem Mietpreis von höchstens 70 Prozent der zuletzt erzielten Miete an, kann die Stadt dieses an einen Interessenten weitervermieten in Höhe von 20 Prozent des vereinbarten Mietpreises. Von der verbleibende Differenz (80 Prozent) übernimmt dann die Stadt ein Fünftel und das Land vier Fünftel. Aber erst, wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist. Der läuft über zwei Jahre; dann endet die Anschubfinanzierung durech Stadt und Land, und Mieter und Vermieter müssen sioch über einen neuen Mietvertrag verständigen.
Bettina Stamm äußerte in der gestrigen Sitzung der BV Lennep Zweifel, on sich der Sonderprogramm letztlich in Remscheid von Erfolg gekrönt sei. Die bisher bekannt gewordenen Zahlen sprächen dagegen. Dazu Markus Kötter: „Die Frage ist doch, wie aktiv die Verwaltung das Programm bewirbt!“
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