Angebote für Kinder und Jugendliche im ÖPNV
Die Stadtwerke Remscheid GmbH hat der Stadtverwaltung am 16. Juni folgende Stellungnahme abgegeben: „In diesem Zusammenhang ist die „Richtlinie über tarifliche Sonderangebote im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" zu beachten. Der Grundtenor der Richtlinie ist, dass die durch Tarifwünsche ausgelösten Mindererlöse durch den entsprechenden Antragsteller auszugleichen sind. Eine entsprechende Kalkulation der zu erwarteten Fahrgeldausfälle ist zu erstellen. Hierzu ist gemäß VRR-Richtlinie ein Vorbereitungszeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Diese Frist dient unter anderem auch der Tarifanzeige/Tarifantrag bei der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung). Allein aus diesen beschriebenen zeitlichen Gründen ist dieser Wunsch kaum umzusetzen, da die Sommerferien in zweieinhalb Wochen beginnen. Nach ersten überschlägig getroffenen Kalkulationen durch uns wäre bei einer solchen Maßnahme im vorgeschlagenen Zeitraum mit Fahrgeldausfällen in Höhe von rund 400.000 Euro zu rechnen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich diese Aktion nachteilig auf die Zuwendungen im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes 2021 auswirkt und somit zuwendungsschädlich ist.
In den NRW-Sommerferien wird allerdings eine in NRW abgestimmte „Sommerferienaktion" angeboten. Als Dankeschön an alle Abo-Kunden, hierzu zählen auch die Abonnenten Auszubildende und Schüler sowie alle SozialTicket-Kunden, die uns während des Lockdowns die Treue gehalten haben, gelten vom 3. Juli bis 17. August 2021 alle Abos NRW-weit inklusive der Mitnahmeregelung von einem zusätzlichen Erwachsenen und bis zu drei Kindern. Somit geht diese Aktion in großen Teilen über den Wunsch im Antrag hinaus.“ (aus: Mitteilung der Stadt Remscheid)
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