Freier Eintritt in die Wasserlandschaft für Kinder
Pressemitteilung der H2O GmbH im Verbund der Stadtwerke Remscheid
Nachdem Kinder und Jugendliche in den letzten eineinhalb Jahren Corona-bedingt auf vieles verzichten mussten, hat der Remscheider Stadtrat Ende Juni für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt die kostenfreie Nutzung des Freibads Eschbachtal im Jahr 2021 entschieden. Der Starkregen der vergangenen Woche hat das Bergische Land jedoch schwer getroffen und der Ferienaktion leider einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn durch das Hochwasser wurde das Freibad Eschbachtal völlig überspült und ist seitdem geschlossen. Und auch die Wassersport- und Freizeitanlage Kräwinklerbrücke kann vorerst nicht genutzt werden. Damit entfällt eine beliebte Freizeitbeschäftigung in den Ferien für die Remscheider Jugend.
Deshalb haben sich das H2O und die Stadt Remscheid dazu entschlossen, für das von der Überschwemmung schwer getroffene Freibad Eschbachtal einzuspringen, um den Kindern kostenloses Schwimmen in den Ferien zu ermöglichen. Das heißt, dass Kinder aus Remscheid bis einschließlich 17 Jahren ab Montag, den 26. Juli, bis Dienstag, den 17. August 2021, den 4-Stunden-Tarif kostenlos nutzen dürfen. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle für das H2O werden von der Stadt kompensiert.
Das H2O weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Kinder, die nicht sicher schwimmen können, nur in Begleitung eines Erwachsenen die Wasserlandschaft des H2O besuchen dürfen, um Badeunfällen vorzubeugen. Diese haben auch die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern während des Aufenthaltes. Ein Besuch ist nur möglich, wenn vorab ein Ticket über die App „Remscheid-Live“ online gebucht wird. Hierüber können die Tickets bequem direkt ausgedruckt werden. Alternativ können Besucher ihr Ticket auf dem Smartphone vorzeigen. Die Buchung der Tickets ist kostenlos – die Wahl des Tarifs sowie die eventuelle Bezahlung erfolgt am Empfang im Haus.
Wir möchten unsere Gäste zudem bitten, die jeweils aktuell gültige Inzidenzstufe zu beachten, da wir unserer Hygienekonzept entsprechend der Corona-Schutzverordnung gegebenenfalls anpassen müssen. Dazu zählen zum Beispiel ab der Inzidenzstufe 1 wieder die Vorlage einer Bescheinigung, ob man geimpft, negativ getestet oder genesen ist sowie eines gültigen Lichtbildausweises. Weitere Informationen über die Verhaltensregeln im Bad während der Pandemie sind auf der Internetseite www.h2o-badeparadies.de zu finden.
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Lothar Kaiser am :
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