Die meisten Wälder verpachten Jagdgenossenschaften
Den „NRW-Preis 2019 für vorbildliche Waldwirtschaft“ überreichten am 22. März 2019, dem Internationalen Tag des Waldes die Landesvorsitzende Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Marie-Luise Fasse, zusammen mit der Schirmherrin des Preises, NRW-Umweltministerin Ursula Heine-Esser, im Düsseldorfer Landtag Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz, und Markus Wolff, Leiter des Stadtforstamtes Remscheid (Archivfoto). Der Stadtwald in Remscheid belege „eindrucksvoll, dass Wirtschaftlichkeit und die Gewährleistung umfangreicher ökologischer, ökonomischer und sozialer Leistungen der Wälder (sog. Ökosystemdienstleistungen) kein Widerspruch sein müssen“, betonte Marie-Luise Fasse damals. In der Antwort auf eine Frage der Wählergemeinschaft W.iR. nach den an Jäger verpachteten städtischen Waldflächen knüpft die Verwaltung jetzt zur Sitzung des Hauptausschusses am 4. November an diese Preisverleihung an: Dazu habe das Gesamtjagdkonzept der Stadt erheblich beigetragen. Es sei „die Voraussetzung für eine naturnahe Waldverjüngung mit einem artenreichen und klimaangepassten Baumbestand, da hierfür waldangepasste Wildbestände erforderlich sind.“
Die aktuelle Mitteilungsvorlage geht zum besseren Verständnis zunächst ausführlich auf das deutsche Jagdsystem ein:
„Grundsätzlich steht gemäß dem Bundesjagdgesetz (BJG) allen Grundstückseigentümern das Jagdrecht auf ihren Flächen zu. Hierbei muss zwischen dem „Jagdrecht" und dem tatsächlichen „Jagdausübungsrecht" unterschieden werden. Der Besitz von Grund und Boden schließt demnach nicht automatisch das Recht mit ein, auch dort lebendes Wild zu jagen. Das deutsche Jagdrecht baut auf dem sog. Reviersystem auf, so dass die Jagd nur in einem Jagdbezirk mit bestimmter Mindestgröße ausgeübt werden darf. Das BJG unterscheidet dabei zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.
Ab einer Mindestgröße von 75 Hektar zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche, welche im Eigentum einer Person steht, entstehen Eigenjagdbezirke. Dabei kann der/die Eigentümer/-in die Jagd selbst ausüben oder an Dritte verpachten. Flächen mit einer geringeren Größe sind zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken zusammengeschlossen. Die damit entstandene Jagdgenossenschaft kann die Jagd selbst ausüben oder, wie zumeist praktiziert, an eine/n Jäger/-in verpachten. Die ca. 2.000 im städtischen Besitz bzw. im Besitz der städtischen Tochterunternehmungen (wie TBR, Stadtwerke, EWR, DBR GmbH etc.) befindlichen Flurstücke mit einer Waldfläche von wenigstens 1.900 ha (1 ha = 10.000 qm) sind nach BJG Bestandteile von drei Jagdgenossenschaften in Remscheid (Remscheid, Forsten-Feldbach, Bergisch Born-Langenbusch)sowie je einer in Wuppertal, Solingen, Wermelskirchen, Hückeswagen, Wipperfürth, Egen-Süd und Halver insgesamt mehr als 70 verpachteten Gemeinschaftsjagdbezirken. Innerhalb der Gemeinschaftsjagdbezirken erfolgt die Verpachtung der Jagdreviere über die Jagdgenossenschaften.
Lediglich zwei städtische Eigenjagdbezirke (Neyetalsperre und Küppelstein) sowie ein EWR-Eigenjagdbezirk an der Neyetalsperre werden durch das Stadtforstamt auf einer Gesamtfläche von ca. 920 ha in Eigenregie bejagt. Der EWR-Eigenjagdbezirk wird bereits seit sieben Jahren in Regie und im Zuge dieser Umstellung in zwei Pirschbezirken für private Jägerinnen geführt bzw. bejagt. Die Eigenjagd Küppelstein wurde vor drei Jahren in die Regiebejagung überführt, nachdem es in der Bevölkerung aufgrund von erheblichen Schwarzwildschäden in Privatgärten und auf landwirtschaftlichen Flächen massive Beschwerden gegen den damaligen Jagdpächter gegeben hatte. Danach war der Pachtvertrag einvernehmlich vorzeitig aufgelöst und in die Regiebejagung unter Beteiligung einer Reihe von privaten Jägerinnen überführt worden.
In den Eigenjagdbezirken des Stadtforstamtes sind Pirschbezirke zur Beteiligung engagierter, sachkundiger und ortsnaher Privatjäger:innen eingerichtet. Die Pirschbezirke sind zwischen 25 - 50 ha groß. Die Größe der Pirschbezirke sichert eine effektive und waldgerechte Bejagung. Sie werden jeweils für ein Jahr vergeben. Die Vergabe ist verbunden mit entsprechenden Vorgaben zur tierschutzgerechten und waldangepassten Ausführung der Bejagung. Insgesamt sind so in den Eigenjagdbezirken des Stadtforstamtes alle Flächen in Pirschbezirken bzw. in Beteiligung an ortsansässige Jägerinnen und Jäger vergeben. Aufgrund der hohen Nachfrage aus der privaten Jägerschaft nach diesen Bezirken werden hierfür seit Jahren Wartelisten geführt. So können im Bedarfsfalle die Vertragspartner gewechselt werden.
Die übrigen städtischen Waldflächen mit weit mehr als 50 Prozent der städtischen Jagdflächen sind über die genannten Gemeinschaftsjagdbezirke durch die jeweiligen Jagdgenossenschaften verpachtet. In den Eigenjagdbezirken wird durch die Vergabe von Pirschbezirken und ausgestellte Begehungsscheine bzw. Jagderlaubnisse eine erhebliche Anzahl privater Jägerinnen an der notwendigen dem Wald angepassten Jagdausübung auf den städtischen Waldflächen beteiligt.
An den vom Stadtforstamt zudem organisierten professionellen bis zu sechs Ansitzdrückjagden im Jahr nehmen bis zu 300 private Jäger:innen, Hundeführer:nnen und angehende Jungjäger:nnen an der städtischen Regiebejagung teil.“
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