Fünf Fragen zu Sportförderung und Schulsport
Am 7. September hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP um die Beantwortung von fünf Fragen zu Sportförderung und Schulsport gebeten, speziell zum Schwimmunterricht. Zur Sitzung des Schulausschusses am 3. November liegt nun die Antwort vor.
Frage: Wie groß sind die Wasserflächenkapazitäten (Freibäder, Hallenbäder, Krankenhaus, private Anbieter) in Remscheid, und stehen ausreichend Wasserflächen für den Schwimmunterricht zur Verfügung?
Antwort: Folgende Wasserflächenkapazitäten sind im Freibad Eschbachtal, Sportbad und H2O vorhanden. Babybecken und Erholungsbecken sind nicht eingerechnet:
- Freibad Eschbachtal: 800 m2 Nichtschwimmerbecken und 2300 m2 Schwimmerbecken.
- Sportbad: 100 m2 Lehrschwimmbecken und 375 m2 Schwimmerbecken.
- H2O: 112 m2 Lehrschwimmbecken und 430 m2 Schwimmerbecken.
- Im Sana Klinikum Remscheid betreibt die Schwimmschule Kirchner aus Radevormwald ein Becken von 50 m2 mit einer Wassertiefe von 1,40 m. Das Angebot der Schwimmschule kann unter www.schwimmschule-kirchner.de abgerufen werden.
Frage: Zu welchen Uhrzeiten sind die Wasserflächen durch den Schwimmunterricht an Schulen oder durch Vereine und private Anbieter belegt?
Antwort: Die Belegung für die Vereine und privaten Anbieter erfolgt über die H2O GmbH und die Schwimmfachschaft und die Belegung der Schulen über den FD Sport und Freizeit. Die kompletten Belegungspläne für das H2O und das Sportbad können auf der Internetseite www.h2o-badeparadies.de eingesehen werden.
Frage: Haben weiterführende Schulen Schwimmzeiten für das kommende Schuljahr beantragt, die nicht bewilligt wurden?
Antwort: Alle Anfragen auf Schwimmzeiten, nicht nur die der weiterführenden Schulen, sondern auch die der Grundschulen, konnten bislang erfüllt werden. Alle Grund- und Förderschulen haben Schwimmzeiten und erteilen auch Schwimmunterricht. Die weitere Entwicklung wird vom Fachdienst Sport und Freizeit in Kooperation mit den bekannten Akteuren beobachtet und analysiert.
Frage: Wie können unter den derzeitigen Rahmenbedingungen zusätzliche Angebote für die Ausbildung im Bereich der Schwimmlehrer und Rettungsschwimmer geschaffen werden?
Antwort: Die Schwimmlehrer*innen-Ausbildung erfolgt an den Hochschulen im Rahmen des Hochschulstudiums. Seit einigen Jahren muss die Rettungsfähigkeit alle vier Jahre nachgewiesen werden. Das erfolgt in Remscheid durch die Beauftragte für den Schulsport in Kooperation mit der H20 GmbH. Die Rettungsschimmer*innen-Ausbildung erfolgt über die Vereine, im Besonderen über die DLRG.
Frage: Stehen in den kommenden Jahren Mittel aus der Sportpauschale zur Finanzierung möglicher zusätzlicher Angebote zur Finanzierung zur Verfügung?
Antwort: Über die Sportpauschale können keine Ausbildungsprogramme finanziert werden, sie dient nach der derzeit gültigen Erlasslage in erster Linie für Baumaßnahmen.
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