7.000 Euro im Jahr für zwei Ampel-Männchen?
Zum Jahresende lag dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Gestaltungsmehrheit nach Piktogramme von Gerd Arntz in örtlichen Fußgängerampeln vor. Darin wird auf die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA-2015) verwiesen, wonach nur bestimmte Sinnbilder für Fußgängerampeln verwendet werden dürfen. In einem Erlass des Landesministerium für Verkehr vom 13. Juni 2018 und einem Bericht der Landesregierung aus November 2018 werde ausdrücklich erwähnt, „dass in jeder Veränderung amtlicher Lichtzeichen erhebliche verkehrssicherheitstechnische Bedenken
gesehen werden", heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.
Aber: Im Einzelfall werde den örtlichen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, von den Vorschriften abweichende Sinnbilder für Fußgängerampeln zu verwenden. Und von dieser Möglichkeit will die Verwaltung „unbeschadet aller Bedenken, die durch eine von den geltenden Normen abweichende Signalisierung entstehen, Gerbrauch machen“ – an zwei Ampelanlagen im Bereich der Straße Schüttendelle / Querung der Trasse des Werkzeugs. Dafür seien von der Verkehrsbehörde „geeignete, eindeutig erkennbare Piktogramme auszuwählen, die keine Fehlinterpretationen zulassen“. Bei der Reproduktion von Piktogrammen von Gerd Arntz muss die Verwaltung allerdings das Urheberrecht beachten („Kostenpflichtige Nutzung von Kunstwerken“).
Die Nachfahren des Grafikers werden von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst aus Bonn vertreten. Von dieser sei inzwischen eine Anfrage der Stadt Remscheid zum Nutzungsentgelts „zufriedenstellend beantwortet“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Vor zwei Jahren hatte die Verkehrstechnik der Technischen Betriebe Remscheid den Aufwand zur Umrüstung der beiden Signalgeber an der Schüttendelle mit rund 2.500 beziffert. Inzwischen sei allerdings bei den Kosten für die Umrüstung und die Anfertigung von Schablonen von einer deutlichen Preissteigerung auszugehen. Koste Kosten für die Verwendung des Arntz’schen Piktogramme in den Folgejahren gibt die Stadt mit ca. 7.000 Euro an. Da sich diese Ausgaben dann nicht mehr auf die technische Umrüstung und die Schablonen beziehen können, scheinen sie im Zusammenhang mit der Vergütung nach demUrheberrecht zu stehen. Dies sollte die Verwaltung in Ergänzung ihrer Vorlage allerdings noch spezifizieren.
Kommentare
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Jürgen Koball am :
Norbert Landen am :