Neues Förderprogramm für Stecker- und Solaranlagen
Pressemitteilung von SPD, Grünen und FDP
Ende vergangenen Jahres haben wir als Gestaltungsmehrheit mit unserem Antrag „Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen und Kleine PV-Anlagen bis 10kWp“ die Verwaltung veranlasst, die Einrichtung eines PV-Förderprogramms für Anlagen bis zehn Kilowatt peak sowie die nötigen Haushaltsmittel zu prüfen und zu konzipieren. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz stellte die Verwaltung ihre Beschlussvorlage für ein solches Förderkonzept vor. Dazu erklären die drei Fraktionsvorsitzenden: Sven Wolf (SPD), David Schichel (BÜNDNIS90/GRÜNE) und Sven Chudzinski (FDP): „Wir freuen uns, dass die Stadt Remscheid sich unseres Antrags umgehend angenommen hat und für das neue Förderprogramm in diesem Jahr noch 70.000 Euro bereitstellt – und dafür einen passenden Fördertopf gefunden hat, sodass wir keine Mehrausgaben im Haushalt haben. Das ist für Privatleute, die nur Platz für eine kleine Anlage haben, aber dennoch von den Vorteilen der Solarenergie profitieren wollen, eine wichtige Hilfestellung zur Investition. Gerade jetzt, wo Strom und Gas immer teurer werden und wir dramatisch erleben, dass wir dringend unabhängig von Energielieferanten wie Russland werden müssen.“
Chronist: Der Beschluss über das „Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen und Kleine PV-Anlagen bis 10kWp“ fiel gestern im Ausschuss einstimmig aus. Zitat: „Die für das Förderprogramm benötigten Mehraufwendungen werden im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € … bereitgestellt. (…) Für die Umsetzung des kommunalen Förderprogramms der Stadt Remscheid wurde ein Antrag im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden infolge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ (Billigkeitsrichtlinie) gestellt und genehmigt. Die beantragten Mittel wurden bereits von der Landeshauptkasse NRW gezahlt. Ob für die Verstetigung des Projektes für die Haushaltsjahre 2023 ff. Mittelanmeldungen erforderlich sind, wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rat im Jahr 2023 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.“
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