Stadt Remscheid weist Vorwürfe der Fa. Blasberg Hartchrom zurück
Gefährliche Galvanik-/Chrom-Abwässer im Grundwasser von Küppelstein? Zahlreiche Anwohner der Küppelsteiner Straße haben einen Offenen Bief der Galvanik-Firma Blasberg Hartchrom GmbH & Co. KG, Küppelsteiner Straße 3 - 5, erhalten. In dem auf den 16. Juni datierten Schreiben der Firma, die auf das Hartverchromen, Rundschleifen und Polieren von metallischen Werkstücken bis zu einer Länge von sechs Metern spezialisiert und deren Inhaber und Geschäftsführer Ralf-G. Helmecke ist, werden „schwere Vorwürfe u.a. gegen die Stadt Remscheid erhoben“. Dieses Zitat ist nicht dem Brief der Firma entnommen, sondern stammt aus einer Pressemitteilung der Stadt Remscheid, in der dazu Stellung genommen wird. Zitat Nr. 2: „Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage“. Die konkreten Vorwürfe an die Stadt finden sich im anhängenden Text, den der Firmenchef per E-Mail beigesteuert hat. Träfen diese Vorwürfe zu - die Stadt bestreitet sie -, dann hätte Remscheid einen handfesten Umweltskandal.
Wie vor drei Jahren die Lokalzeitungen berichteten, kostete die Sanierung des mit Chrom verseuchten Geländes des früheren Galvanik-Betriebes "Hartchrom Feige" an der Edelhoffstraße mehr als fünf Millionen Euro. Zu Lasten des Steuerzahlers, versteht sich fast von selbst. Nicht zu Lasten der früheren Firmeneigentümer.
Mit der Insolvenz des damaligen Betriebsinhabers im Jahr 2000 ging die Grundstücksverwaltung bis zur Wiederveräußerung an den früheren Betriebsinhaber im Jahr 2005 auf den Insolvenzverwalter über.
Die galvanische Anlage auf dem Grundstück Küppelsteiner Str. 3 - 5 wird seit 2000 durch die Fa. Blasberg Hartchrom als Pächterin des Grundstücks betrieben. Die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beurteilende Anlage zeigte nach Sachverständigenprüfung im Jahr 2004 Mängel.
Die Fa. Blasberg Hartchrom wurde daraufhin vom Staatlichen Amt für Umweltschutz in Düsseldorf als zuständiger Fachbehörde zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Auch dieses Verfahren läuft noch.
Dies vorangestellt, ist zu der Kritik der Fa Blasberg Hartchrom folgendes festzustellen: Das Grundstück ist im Altlastenkataster der Stadt Remscheid enthalten. Dies kann von Jedem, insbesondere bei Miet- oder Kaufinteresse, eingesehen werden. Eine Zustimmungsbedürftigkeit bei der Anmietung von Grundstücken durch die Stadt liegt hier nicht vor. Die Verpachtung dieses Grundstückes wurde der Stadt vor Abschluss des Pachtvertrages auch nicht bekannt, was im Übrigen generell auch nicht üblich ist.
Mit Ausnahme der jüngsten Entwicklung ist der Grundstückseigentümer bisher seinen Sanierungsverpflichtungen nachgekommen. Eine vollständige Fassung des Grundwassers ist aufgrund der geologischen Verhältnisse nicht möglich. Eine weitestgehende Beseitigung der Bodenbelastung wäre nur durch Abbruch der Gebäude mit Austausch des Boden möglich. Ab dem Jahr 2003 wurde durch verschiedene Untersuchungen die Verbesserung der Sanierungsmaßnahme geprüft. Wegen des zwischenzeitlichen Eigentümerwechsels konnte dies noch nicht zum Abschluss gebracht werden.
Die Aussage zum anfallenden Grundwasser von 10.000 Litern pro Tag bezieht sich auf frühere Annahmen. Diese haben sich im Laufe der Jahre nicht bestätigt. Ein Gutachten aus dem Jahr 2004 weist für den Zeitraum von Nov. 2003 bis August 2004 eine Menge von 900 l m pro Monat aus. Damit ist belegt, dass das Volumen des Sammeltanks ausreichend bemessen ist.
Die bezüglich des Nachbargrundstückes Küppelsteiner Str. 1 aufgestellte Behauptung ist unrichtig. Die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geforderte Dränage, die Isolierung des Kellers und der Kontrollschacht mit den zugehörigen Leerrohren wurden ausgeführt. Bei Kontrollen in den ersten Jahren nach der Fertigstellung des Neubaus wurde in dem Schacht kein Grundwasser angetroffen. Erstmals im Jan. 2005 befand sich verunreinigtes Grundwasser in dem Schacht. Daraufhin wurde vom Sanierungspflichtigen (damals der Insolvenzverwalter, heute der Grundstückseigentümer) eine Pumpe installiert. Der Beschwerdeführer war an diesem Vorgang nicht beteiligt.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Mängel an der Grundstücksentwässerung wurden die Remscheider Entsorgungsbetriebe als zuständige Fachbehörde hierüber informiert. Diese haben ein entsprechendes Verfahren zur Beseitigung des Missstandes eingeleitet. Es kann daher keine Rede davon sein, dass die Stadt Remscheid den Zustand billigend in Kauf genommen hätte.
Abschließend ist festzustellen, dass keine Gefährdung der Anwohner besteht. Es liegt allerdings eine Belastung des Grundwassers mit 6-wertigem Chrom vor, die dann von Bedeutung wäre, wenn das Grundwasser gefördert und genutzt würde. Eine vollkommene Sanierung des Altschadens ist wegen der hier anzutreffenden geologischen Verhältnisse nicht erreichbar.“ (Ende der Pressemitteilung der Stadt Remscheid)
Kommentare
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Helmecke,R.-G. am :
Lothar Kaiser am :
T.Dobbertin am :
T.Dobbertin am :