SPD: Wichtige Tagesordnungspunkte sollen an den Anfang
Die SPD-Fraktion in Remscheid will die Arbeit des Rates der Stadt verbessern. Wichtige Anfragen und Mitteilungen sollen künftig zu Beginn der Sitzung beraten werden. Darüber hinaus soll ein sogenanntes Ratsauftragsmanagementsystem den Sachstand der vom Rat beschlossenen Anträge zu jeder Sitzung darstellen. Fraktionsgeschäftsführer Martin Brink (Foto): „So erhalten die Bevölkerung und die Ratsmitglieder eine zeitnahe Berichterstattung über wichtige Vorhaben in Remscheid.“ Zur Entscheidung steht die Änderung der Geschäftsordnung im Rahmen der Beschlüsse zu einer neuen Hauptsatzung aufgrund der geänderten Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Ratssitzung am 4. September 2008 an.
Zu Beginn jeder Tagesordnung sollen, so der Antrag der SPD, außer bei besonderen Anlässen, die Tagesordnungspunkte „Einwohnerfragestunde“, „Anfragen der Ratsmitglieder“ und „Mitteilungen der Verwaltung“ behandelt werden. Zitat: „Anfragen der Ratsmitglieder müssen der Verwaltung mindestens drei Werktage vor dem Sitzungstermin schriftlich zugeleitet werden. Die Dauer der einzelnen Tagesordnungspunkte ist auf 30 Minuten begrenzt.“
In der Begründung des Antrages heißt es: „Unter dem regelmäßigen Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ werden sehr oft wichtige Informationen für die Öffentlichkeit mitgeteilt. Aufgrund der bisherigen Platzierung am Ende der Tagesordnung gehen diese Informationen für die Öffentlichkeit oft verloren. Mit der Umstellung und Festschreibung der Tagesordnung möchte die SPD-Fraktion dem entgegenwirken. Eine zentrale Erfassung der vom Rat beschlossenen Anträge erfolgte bisher durch die Stadtverwaltung nicht. Um in Zukunft über den Status der einzelnen Beschlüsse zeitnah informiert zu sein, schlägt die SPD-Fraktion vor, diesem Mangel durch die Einrichtung des Remscheider Ratsauftragsmanagementsystems entgegen zu wirken. In der Berichterstattung sollten aus Sicht der SPD der Beschluss, eine Zeitplanung, die Kostenentwicklung und der betreuende Ansprechpartner der Stadtverwaltung aufgeführt werden.“
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