Was wird aus dem alten Bahnhof? Die Stadt will mitreden
Für das Gebiet Bahnhofstraße, Bergstraße, Düstergasse wird die städtische Bauverwaltung einen Bebauungsplan aufstelle. Grünes Licht dafür gab heute einstimmig die Bezirksvertretung Lennep. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 623 ist es, wie Stadtplaner Hans Gerd Sonnenschein in der Sitzung erläuterte, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Nutzung brachliegender oder minder genutzter Flächen in diesem Bereich zu schaffen. Außerdem soll die städtebaulich wichtige Verbindung zwischen dem Bahnhof Lennep und dem historischen Stadtkern aufgewertet werden. in der Begründung des schriftlichen Beschlussentwurfes heißt es:
„Der Bereich zwischen dem Bahnhof Lennep und dem historischen Stadtkern ist heute durch verschiedenartige Nutzungen geprägt. So erfolgt durch bereits durchgeführte und geplante Infrastrukturmaßnahmen (Robert-Schumacher-Straße, P+-R-Parkplatz, Bahnhof Lennep) eine Aufwertung in diesem Bereich. Andererseits bestehen städtebauliche Defizite durch brachliegende oder minder genutzte Flächen in diesem Bereich. Dadurch ergibt sich eine stadträumliche Barriere an einer Stelle zwischen der historische Altstadt, dem Bahnhof und dem funktionierenden Fachmarktzentrum an der Robert-Schumacher-Straße, die eigentlich als Scharnier fungieren könnte. Positive Wechselwirkungen zwischen den Standorten können sich daher nicht optimal entfalten.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 623 sollen die Planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, eine attraktive städtebauliche Eingangssituation vom Bahnhof Lennep zum historischen Stadtkern zu schaffen. Diese Funktion soll auch den zukünftigen Nutzern der geplanten Radwegeverbindung auf der ehemaligen Bahntrasse in Richtung Bergisch Born zugute kommen, so dass eine weitere funktionelle Aufwertung erzielt werden kann. Neben der Festsetzung hochwertiger städtebaulicher Nutzungsmöglichkeiten soll dies auch mit der Ausweisung angemessener Freiflächen erzielt werden. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Zur Sicherung dieser Zielsetzung soll für einen Teilbereich des Plangebiets, in dem insbesondere brachfallende bzw. zur Umnutzung anstehende Flächen vorhanden sind, eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden.“
Ohne Bebauungsplan keine Vorkaufsrechtsatzung. Sonnenschein machte heute kein Hehl daraus, dass der der Stadt im Wesentlichen darum geht. Und um den alten Lenneper Bahnhof. Der Stadtplaner: „Für das Gebäude hat sich bisher niemand gefunden, der bereit wäre, den von der Bahn AG geforderten Kaufpreis zu zahlen!“ Vorstellbar ist jedoch, dass die Stadt gar nichts davon erfährt, wenn sich eines Tages doch ein Investor finden. Sonnenschein: „Es könnte passieren, dass ein Investor der Gelände kauft, aber das alte Gebäude weitere Jahre so stehen lässt!“
Sobald die Vorkaufsrechtsatzung erlassen ist, muss die Bahn die Stadt verständigen, wenn sich jemand die das Bahnhofsgebäude nebst Umland interessiert. Ob die Stadt dann zu dem gebotenen Preis das Gebäude selbst kauft, ist eher unwahrscheinlich. Aber sie kann mit dem potenziellen Investor Kontakt aufnehmen und ihre eigenen planerischen Überlegungen darlegen.
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