Baldige Prüfung der Rechtslage wäre wünschenswert
Waterbölles-Kommentar
„Äußerst ärgerlich“ findet es Beatrice Schlieper von den Grünen, dass ein galvanischer Betrieb in Insolvenz geht und der angerichtete Schaden (Chrom im Grundwasser) nun die Stadt zum Handeln zwingt. Und da dürfte es eigentlich niemanden geben, der ihr widerspricht. Doch was hilft der schönste Grundsatz („Wer etwas verbockt hat, muss auch dafür gerade stehen“), wenn bei dem Verursacher nichts mehr zu holen ist. Ist das im Falle der in Konkurs gegangenen Firma Otto Blasberg GmbH & Co. KG auf Reinshagen wirklich so?
Das Firmengrundstück ging damals in die Verwaltung des Insolvenzverwalters über und wurde dann von dem früheren Betriebsinhaber gekauft. Kann der nun – Jahre später – wegen des Grundwasserschadens noch in Regress genommen werden? Sein Grundstück böte sich dafür an. Das scheint auch die Stadtverwaltung so zu sehen, ist sich aber nicht ganz sicher. Wahrscheinlich, weil nicht der damalige Firmenchef, sondern seine jetzt nicht mehr existierende Firma als damaliger Grundstücksbesitzer der eigentliche Verursacher war. Eine Spitzfindigkeit, aus der sich für Juristen satte Honorare ergeben könnten, wenn es zum Rechtstreit käme.
In der nichtöffentlichen Mitteilungsvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss heißt es: „Nach § 24 Absatz 1 BBodSchG tragen die anfallenden Kosten grundsätzlich die eigentlich zur Durchführung der Maßnahmen Verpflichteten. Dementsprechend wird die Stadt Remscheid vor dem Hintergrund der z. Z. bestehenden mangelnden Leistungsfähigkeit der Betroffenen entsprechende Sicherungstitel eintragen lassen. Soweit hierfür nach Abschluss der Sicherungsmaßnahmen die Voraussetzungen vorliegen, ist zu prüfen, ob nach § 25 BBodSchG ein Wertausgleichsbetrag festgesetzt und als öffentliche Last in das Grundbuch aufgenommen werden kann.“
Das klingt nach „auf die lange Bank geschoben“. Warum lässt sich das nicht jetzt schon prüfen? Es geht ja nicht um die konkrete Schadenssumme, sondern um die rechtlichen Aussichten auf eine Grundbucheintragung. Die Kommunalpolitiker wüssten sicher lieber heute als morgen, wie es weitergeht.
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