Schweigepflicht auch bei Verdacht auf Kindesgefährdung?
„Kinder oder und Daten Schutz“ ist der 10. Remscheider Jugendhilfetag überschrieben, zu dem am 5. November zahlreiche Experten in der Lenneper „“Klosterkirche“ erwartet werden, darunter auch zahlreiche Ärzte. Denn die Fachtagung der Stadt Remscheid (Jugendhilfeplanung), der Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ und des „Qualitätszirkels“ der Remscheider Kinderärzte ist von der Ärztekammer Nordrhein als Fortbildungsveranstaltung („mit vier Punkten für die Teilnahme“) anerkannt worden. Im Einladungsflyer wird eine Berliner Kriminalhauptkommissarin Gina Graichen zitiert: Kindeswohl gehe vor Datenschutz, leider wisse das kaum jemand. Wörtlich: „Die Bevölkerung lernt, sich verantwortlich zu fühlen für fremde Kinder. Diejenigen aus der Bevölkerung, die beruflich mit Kindern zu tun haben, hängen beim Mut noch etwas hinterher. Lehrer zum Beispiel rufen selten an. Manche lassen sich unverbindlich beraten, sie schildern am Telefon einen Fall, ohne den Namen des Kindes zu nennen. Auch Klinikärzte melden sich ab und an, um ihre Meinung zu einem kleinen Patienten zu hören. Kinderärzte mit eigener Praxis rufen eigentlich nie an. (…) Sie haben wohl Angst. Womöglich ist das Kind doch die Treppe herunter gefallen. Sie halten sich an ihre Schweigepflicht. In Wahrheit ist die ärztliche Schweigepflicht aber eher ein Schweigerecht!“ Auf der Tagung am 5. November sollen folgende Fragen diskutiert und nach Möglichkeit auch beantwortet werden:
- Wie sieht es denn nun wirklich aus?
- Verhindert der Datenschutz den wirksamen Kinderschutz?
- Müssen Ärzte rechtliche Konsequenzen fürchten und um ihre Existenz bangen, wenn sie im Sinne des Kindeswohls kooperieren?
- Gibt es vielleicht ein "sowohl - als auch" für Kinderschutz und Datenschutz bzw. ärztliche Schweigepflicht?
- Welche Möglichkeiten der Kooperation gibt es für Jugendhilfe und Gesundheitsdienste im Falle von Kindeswohlgefährdung?
- Und wie können diese beiden Systeme zusammen bereits im Vorfeld prophylaktisch tätig werden in gemeinsamer Verantwortung für das Wohl und die Gesundheit von Kindern?
Das Programm:
- bis 14.00 Uhr: Ankunft, Stehkaffee
- 14.00 Uhr: Eröffnung des Jugendhilfetages durch Oberbürgermeisterin Beate Wilding
- 14.10 Uhr: Grußwort von Margarita Arnold vom Qualitätszirkel der niedergelassenen Kinderärzte in Remscheid
- 14.15 Uhr: Einstieg "aus der kinderärztlichen Praxis" mit Dr. med. Thomas Fischbach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Landesverband Nordrhein
- 14.45 Uhr: Referat von Dr. Hans-Jürgen Schimke, Professor für das Fach Recht und Prorektor an der EFH Bochum sowie Beisitzer im Vorstand des DKSB-Landesverbandes NRW:“Datenschutz - (k)ein Hindernis beim Kinderschutz I?"; anschl. Fragen / Diskussion.
- 16.00 Uhr: Pause
- 16.15 Uhr: Referat von Dr. med. Hildegard Graß, stellv. Direktorin des Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf: „Kindeswohlgefährdung -Verantwortung bei begründetem Verdacht" – Dokumentieren, Ansprechen, Hilfe vermitteln; anschl. Fragen / Diskussion.
- 17.30 Uhr: Vorstellung des NeSt - Netzwerks Starthilfe Remscheid.
- 18.00 Uhr: Weiterer Gedankenaustausch am Jubiläumsbuffet (Kostenbeitrag 15 Euro).
Anmeldung bis 15. Oktober an Stadt Remscheid, FD 2.51 SII, Jugendhilfeplanung, Alleestr. 66, 42853 Remscheid, Fax:02191-13342, Mail: frommenkord@str.de">frommenkord@str.de
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Chronist am :