Weg frei für den Ausbau der Kinderbetreuung
Pressemitteilung des SPD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Kucharczyk
Zur heutigen Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der bergische SPD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Kucharczyk: „Der Weg für den Ausbau der Kinderbetreuung ist frei. Dank der SPD ist die stärkere Privatisierung der Kinderbetreuung vom Tisch. Der umstrittene Passus, gemeinnützige mit privat-wirtschaftlichen Kinderbetreuungsträgern gleichzusetzen, wurde von der Union in letzter Minute zurückgenommen. Ich habe großes Vertrauen in die Landschaft der gemeinnützigen Träger, den erforderlichen quantitativen Ausbaus der Betreuungsplätze in guter Qualität leisten zu können. Den Bundesländern ist es - wie bisher auch schon - jederzeit möglich, durch eigene Gesetze auch kommerzielle Träger mit in die Förderung einzubeziehen. Wir haben aus guten Gründen die öffentliche Daseinsvorsorge, zu der auch die Kinderbetreuung gehört, in die Hände von gemeinnützigen Trägern gelegt. Sie verfolgen gemeinwohlorientierte Zwecke und müssen erwirtschaftete Gewinne wieder für diese Zwecke einsetzen. Sie decken auch solche Bedarfe, die sich marktwirtschaftlich nicht rechnen.
Das geplante Betreuungsgeld wird es in dieser Legislaturperiode nicht geben. Familien brauchen eine verlässliche Struktur, Kinder brauchen eine gute Förderung. Es ist daher völlig absurd, einen finanziellen Anreiz dafür zu gewähren, eine Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Die nächste Regierung wird darüber entscheiden, ob eine Regelung hinsichtlich des Betreuungsgeldes durchgesetzt wird.“
Kern des Kinderförderungsgesetzes ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013. Bis zum Jahr 2013 sollen für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und Kindertagesstätten geschaffen werden.
Um die Qualität von Großtagespflegestellen zu sichern, hat die Koalition zudem die Förderkriterien enger gefasst. Zumindest eine Betreuungskraft muss demnach über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Außerdem darf die Zahl der zu betreuenden Kinder nicht die Zahl der Kinder überschreiten, die in einer vergleichbaren Gruppe einer Tagesstätte betreut werden dürfen.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt