Hohe Dunkelziffer behinderter Schüler an Gymnasien?
Gemäß § 19 Schulgesetz NRW werden Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht der allgemeinen Schulen (allgemein bildende oder berufsbildende Schulen) teilnehmen können, nach ihrem individuellen Förderbedarf gefördert. Das geschieht in Förderschulen und in sonderpädagogischen Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs, aber auch in allgemein bildenden Schulen – in den Grundschulen im Gemeinsamen Unterricht (GU) und in der Sekundarstufe I in integrativen Lerngruppen. Der GU in der Grundschule schließt grundsätzlich keine Behinderungsarten aus. Strittig ist die Aufnahme von Schwerstbehinderten Kindern. Voraussetzungen für den GU und die Integrativen Lerngruppen sind die Bereitstellung zusätzlicher Lehrerstellen durch das Land und von behindertenspezifischen Sachmittel und der Raumressourcen durch den Schulträger.
Derzeit findet Gemeinsamer Unterricht an vier Remscheider Grundschulen mit 67 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt: An der GGS Eisernstein seit dem Schuljahr 1994/1995 (derzeit 30 Schülerinnen und Schüler), der GGS Mannesmann (derzeit 14) und der GGS Hackenberg (derzeit 23) seit dem Schuljahr 1997/1998. Die GGS Steinberg kommt ab dem Schuljahr 2008/2009 hinzu. Die GGS Hackenberg wurde im Erdgeschoss behindertengerecht umgebaut. Aus schulfachlicher Sicht reichen die vier Grundschulen zunächst aus, um den Bedarf abzudecken. An diesen Schulen erfolgt auch eine gemeinsame Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der Offenen Ganztagsschule.
Entsprechend den schulgesetzlichen Vorgaben sollen im Durchschnitt sechs Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer Klasse beschult werden. Hier handelt es sich um einen Empfehlungswert, da im Rahmen der zum Schuljahr 2008/2009 erfolgten Auflösung der Schulbezirke auch die freie Schulwahl für GU-Schulen besteht, d.h. dass eine Zuweisung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf durch die Schulaufsicht, wie es bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 erfolgte, nun rechtlich ausgeschlossen ist. Erziehungsberechtigte können ihre förderbedürftigen Kinder an einer GU-Schule ihrer Wahl anmelden; ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Aufnahmekapazität.
Zum Schuljahr 2002/2003 wurde an der GHS Hölterfeld am Standort Unterhölterfelder Straße erstmalig eine sonderpädagogische Fördergruppe für die Sekundarstufe I errichtet. Eine zweite Gruppe folgte zum Schuljahr 2003/2004 am Standort Tersteegenstrasse, eine dritte zum Schuljahr 2005/2006. In diesem Schuljahr wurde auch an der GHS Rosenhügel eine Integrative Lerngruppe eingerichtet, zum Schuljahr 2006/2007 eine zweite und zum Schuljahr 2007/2008 eine weitere dritte (derzeit 22 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf). Die GHS Hölterfeld ging zum Schuljahr 2007/2008 in der GHS Wilhelmstrasse auf. Die drei Integrativen Lerngruppen werden in der Dependance Tersteegenstrasse fortgeführt (derzeit 28 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf).
Entsprechend der schulfachlichen Empfehlung und unter Berücksichtigung der individuellen Förderschwerpunkten der integrativ zu beschulenden Schülerinnen und Schülern, entspricht das Angebot an den beiden Hauptschulen dem wesentlichen und tatsächlichen Bedarf. Die Einrichtung integrativer Klassen ist im Übrigen freiwillig und bedarf zunächst eines Beschlusses der jeweiligen Schulkonferenz.
In Einzelfällen erfolgt eine zielgleiche Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch an Remscheider allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I und II. Vorwiegend handelt es sich hier um die Förderschwerpunkte Sehen und Körperliche und motorische Entwicklung. Die Beschulung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der jeweiligen Schule, der Schulaufsicht, den Eltern und dem Schulträger.
Aktuell handelt es sich um insgesamt vier Schülerinnen/Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen an der Sophie-Scholl-Gesamtschule, dem Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium und dem Leibniz-Gymnasium. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird in vielen Fällen erst bei der Beschulung in den allgemeinbildenden Schulen festgestellt. Das entsprechende Überprüfungsverfahren wird von den Schulen eingeleitet und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulaufsicht. Der Schulträger ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.
Soweit die Zusammenfassung einer siebenseitigen Vorlage der Verwaltung über die sonderpädagogische Förderung, die derzeit die Fachausschüsse des Rates durchläuft. Ende Oktober stand das Papier auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid. Alexa Schmitz (CDU) sprach dort von einer hohen Dunkelziffer vn Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf an weiterführenden Schulen. Und angesichts der Aussage der Schulverwaltung, darüber gebe es keine näheren Erkenntnisse, fragte sie sich: „Möchte die Stadt das womöglich gar nicht wissen?“ Das hänge wohl auch mit dem Willen der Eltern zusammen und der Art der Behinderung, wandte Beatrice Schlieper von den Grünen ein. Und sollen sich auch Behindertenbeirat und Sozialausschuss mit dem Thema befassen.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt