Extra-Gehalt durch Überstundenpauschale
Es gibt offenbar mehrere einzelvertragliche Regelungen zwischen der Stadt Remscheid (Arbeitgeber) und städtischen Mitarbeitern (Arbeitnehmer), durch die Überstunden pauschal finanziell abgegolten werden. Das wollen Remscheider Kommunalpolitiker im Rathaus in Erfahrung gebracht haben.
Was beim abgewählten Personalratsvorsitzenden (der „Waterbölles“ berichtete ausführlich) am Landespersonalvertretungsgesetz vorbei - und damit vom Personalrat zu Recht angeprangert - vereinbart worden ist, kann auf den ersten Blick bei „regulär“ arbeitenden Mitarbeitern nicht kritisiert werden. Auch in der „freien Wirtschaft“ sind vorzugsweise bei Mitarbeitern in gehobenen Positionen mit übertariflichen Gehältern eventuell anfallende Überstunden häufig „eingepreist“. Da erschiene es durchaus sinnvoll, würde Oberbürgermeisterin Beate Wilding auch mit ihrem persönlichen Referenten Sven Wiertz eine entsprechende Ergänzung zum Arbeitsvertrag abschließen. Vorteil auf den ersten Blick: Überstunden müssen nicht mehr aufgeschrieben und kontrolliert werden, und das höhere Monatsgehalt ist kalkulierbar. (Im Gegensatz zu einem freigestellten Personalratsvorsitzenden sind bei Wiertz häufige Abendtermine durchaus vorstellbar.)
Aber vielleicht sollte man über diese Extra-Gehälter im Öffentlichen Dienst noch ein wenig weiter nachdenken. Verwaltungsangestellte in der zweiten und dritten Reihe wird die pauschale Abgeltung von Überstunden in der Regel nicht angeboten. Sie haben bei Mehrarbeit (wie Personalräte) Anspruch auf Freizeitausgleich. Entweder in den nächsten Tagen, oder die Überstunden laufen auf, bis ein freier Tag dabei herauskommt. Den können die Mitarbeiter dann innerhalb einer bestimmten Frist nehmen (meist innerhalb von drei Monaten). Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben die Mitarbeiter erst, wenn der Arbeitgeber innerhalb der Frist wegen Terminen/Projekten etc. keine Möglichkeit für Freizeitausgleich sieht.
Nun ist bei der finanzschwachen Stadt Remscheid Arbeitsplatzabbau angesagt, d.h. die vorhandene Arbeit verteilt sich auf immer weniger Mitarbeiter. Es mag Abteilungen geben, da kann auch jetzt noch von keiner „Last“ gesprochen werden, mit Sicherheit lässt sich das aber nicht pauschal sagen. Je höher die Arbeitsverdichtung, desto wahrscheinlicher sind Überstunden und ihr finanzieller Ausgleich. Die Streichung einer Sachbearbeiter-Stelle, die im Etat mit z.B. 38.000 Euro ausgewiesen ist, bedeutet somit nicht automatisch eine Einsparung in gleicher Höhe. Denn – entweder pauschal abgegolten oder nach Stunden berechnet – Mehrarbeit hat ihren Preis.
Da ist und bleibt der Freizeitausgleich die preisgünstigste Regelung. Ob er gewährt werden kann, hängt auch und gerade von der Arbeitsorganisation ab. Ich behaupte: In der öffentlichen Verwaltung gibt es trotz Arbeitsplatzabbau immer noch Zeiten, die weniger arbeitsintensiv sind. Abteilungsleiter, die die Finanzlage ihres Arbeitgebers im Blick haben (sollten), wären daher gut beraten, in solchen Zeiten an den Freizeitausgleich der ihnen unterstellten Mitarbeiter zu denken. Und auch an ihren eigenen. Damit ihre eigene Überstundenpauschale entbehrlich wird.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt