Broschüre zur neuen Energieeinsparverordnung
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Zum 1. Oktober ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie bringt eine Verschärfung der Anforderungen sowohl für Neubauten als auch für den Gebäudebestand im Fall von Modernisierungen mit sich. Eine neue Broschüre des Fachdienstes Umwelt gibt einen schnellen Überblick über die Änderungen und neuen Anforderungen.
Bestandsgebäude sind von der EnEv betroffen, wenn größere bauliche Maßnahmen zum Beispiel an der Gebäudehülle, am Dach oder an den Fenstern vorgenommen werden. Wenn energetische Modernisierungen durchgeführt werden, dann müssen die neuen Bauteile einen um 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als in der bisherigen Energieeinsparverordnung. Ausführende Fachbetriebe müssen künftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Hauseigentümer abgeben und damit bestätigen, dass sie die neue EnEV beim Neubau oder bei der Sanierung eingehalten haben.
Die neue EnEV bildet im Verbund mit anderen Vorschriften wie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eine wichtige rechtliche Grundlage, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Die neue Broschüre „Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren“ des Fachdienstes Umwelt gibt übersichtlich Auskunft über die neuen „energetischen“ Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich beim städtischen Fachdienst Umwelt, Monika Meves, Telefon (02191) 16 – 33 13 und E-Mail umweltamt@str.de">umweltamt@str.de.
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