Prüfberichte der Heimaufsicht sind demnächst öffentlich

In seiner jüngsten Sitzung kam der Seniorenbeirat auf den Antrag der W.i.R. zurück, Einsicht in die Protokolle der Heimaufsicht aus 2009 nehmen zu dürfen. Daraus war in der Dezember-Sitzung ein „Prüfauftrag“ an die Verwaltung geworden. Dr. Frank Neveling, der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, erläutert den Beiratsmitgliedern daraufhin nunmehr die Aufgaben der Heimaufsicht und berichtete, dass auf Landesebene eine Ausführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz in Arbeit sei, die auch die Frage der Veröffentlichung von Prüfberichten regeln werde. Diese Veröffentlichungen seien zum jetzigen Zeitpunkt - auch nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten der Stadt und des Landes - nicht möglich, da die Prüfberichte eine so große Menge persönlicher Daten enthielten, dass ein Schwärzen der Namen nicht ausreiche.
Nach Angaben des Amtsleiters gibt es derzeit in Remscheid zwölf Altenpflegeheime, fünf Betreuungseinrichtungen für psychisch und geistig Behinderte sowie Suchtkranke und drei Senioren- Wohngemeinschaften mit insgesamt 1.463 Bewohner (941 in Pflegeeinrichtungen; 474 in Betreuungseinrichtungen und 48 in den WG). Auf Nachfrage teilt Dr. Neveling mit, dass es in der Vergangenheit berechtigte Beschwerden über Vorgänge in Remscheider Altenheimen gegeben habe, denen unverzüglich nachgegangen worden sei. Die Betreiber hätten darauf umgehend reagiert. Im vergangenen Jahr sei 31 Beschwerden behandelt worden (z.B. über das Essen, die Personalversorgung oder die Rechte der Bewohner); teilweise seien sie auch unberechtigt gewesen.
Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes NRW soll, so Neveling in seinem Vortrag, die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohner schützen, die Transparenz in Betreuungseinrichtungen fördern und die Heimbewohner im Bestreben nach einem selbstbestimmenten Leben entsprechend ihrer Interessen unterstützen. Vorgesehen seien vom Gesetzgeber wiederkehrende Prüfungen der Heimaufsicht grundsätzlich unangekündigt und jährlich und die Veröffentlichung der Prüfergebnisse. Aufgabe der Heimaufsicht sei darüber hinaus die Beratung von Bewohnern, Betreibern und Beschäftigten und die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen, Anzeigepflichten, Genehmigungen etc. Im vergangenen Jahr gab es in Remscheid, wie Neveling im Seniorenbeirat berichtete, 20 Einrichtungsbegehungen (teilweise mit Pflegesachverständigen) sowie 41 anlassbezogene Begehungen. Die Ansprechpartnerinnen bei der Heimaufsicht Remscheid, Haddenbacher Str. 38: Katja Wilke (Tel. 16–37 51) und Michaela Strangfeld (Tel.: 16–3751).
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