Bei drohender Abschiebung ist nur eine Empfehlung möglich
Im November 1998 beschloss der Rat der Stadt die Einrichtung einer so genannten Härtefallkommission; sie erhielt drei Monate später Geschäftsordnung. Sie soll nun geändert werden. Eine rechtliche Prüfung des Textentwurfes durch das städtische Rechtsamt hatte ergeben, dass die Beratungsergebnisse der Kommission für die Ausländerbehörde nicht bindend seien, sondern nur empfehlenden Charakter hätten („keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse“). Das soll in der neuen Fassung der Geschäftsordnung berücksichtigt werden. Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern (z. B. Juristen, AK Asyl, Theologen, Kirchen, Sozialverbände etc.), die nicht der Verwaltung angehören und drei Stellvertretern. An sie können sich Ausländer wenden, denen eine Abschiebung droht, und die noch nicht bei der Härtefallkommission des Landes oder beim Petitionsausschuss des Landtages vorstellig geworden sind. Wie Jutta Velte von den Grünen in der konstituierenden Sitzung des Integrationsausschusses feststellte, würden sich viele Ausländer oft zu spät an die Kommission wenden, vielleicht auch, weil die Ausländerbehörde die Betroffenen auf diese Möglichkeit nicht rechtzeitig hingewiesen habe. Mit 13 Stimmen (bei Enthaltungen der CDU) beschloss der Ausschuss, die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, durch das die Kommission in beabsichtigte Abschiebungen frühzeitiger involviert wird.
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