Für Untreue anderthalb Jahre Gefängnis auf Bewährung
Vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2008 war Stefan G. Geschäftsführer des Schlossbauvereins von Schloss Burg. Seitdem ist er arbeitslos; seine Ehefrau verdient als Lehrerin den Lebensunterhalt für die Familie. Und in dieser Woche haben sich die Chancen des Ehemanns auf eine neue Festanstellung vermutlich weiter verschlechtert. Denn das Amtsgericht Solingen verurteilte den 49 Jahre alten Archäologen am Dienstag zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wegen Untreue. Ihm hatte nachgewiesen werden können, in vier Fällen die Standmieten des Handwerkermarktes auf dem Schlossgelände für Sonderzahlungen an Mitarbeiter, Betriebsausflüge, Feste und für persönliche Ausgaben „zweckentfremdet“ zu haben. Die Schadenssumme von 47.525 Euro hatte der Angeklagte eingeräumt. Weil er seine Verfehlungen zugab, verzichtete das Gericht auf die Vernehmung von 100 Zeugen; der Prozess endete bereits nach einer halben Stunde mit dem Urteil. S. G. hatte angegeben, die Praxis der Schwarzen Kassen von seinem Vorgänger D. S. übernommen zu haben. Auch gegen diesen wurde ermittelt. Und wird es noch. Doch es heißt, lediglich ein einziger Fall mit einem Schaden für den Schlossbauverein in Höhe von 1.100 Euro sei inzwischen noch nicht verjährt. Ob es zur Anklage kommt, ist noch ungewiss.
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