Neu: Fünf Jahre alter Beschluss war nicht rechtmässig
Im September 2001 beschloss die Bezirksvertretung (BV) Süd den Bau eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) im Kreuzungsbereich von Fichten- und Eschenstraße. Den gibt es bis heute nicht, und wird es wohl auch künftig nicht geben. Denn zur gestrigenBV-Sitzung teilte die Verwaltung mit: „Nach Prüfung der Sachlage ergibt sich, dass (dort) kein schutzbedürftiger Personenkreis betroffen oder zu berücksichtigen ist. Im Betrachtungszeitraum von 2001 bis heute ist … dieser Kontenpunkt als unauffällig zu bezeichnen“.
An die Vorgeschichte dieser Mitteilung erinnern sich städtische Mitarbeiter und Kommunalpolitiker sehr unterschiedlich. Während es in der jüngsten Mitteilungsvorlage heißt, „im Rahmen des Ausbaus der Fichtenraße“ habe die Verwaltung einen Prüfauftrag (!) erhalten, verwies BV-Mitglied Frank Schneider in der Sitzung auf den Beschluss (!) aus dem Jahre 2001. Ja, sagte da ein Mitarbeiter der Verwaltung, zu einem solchen Beschluss sei die BV aber gar nicht berechtigt gewesen.
„Interessant“, dass die Verwaltung für diesen Hinweis ganze fünf Jahre brauchte. Noch im Mai hatte Schneider angefragt, wo denn der Zebrastreifen bleibe; schließlich sei der Ausbau der Fichtenstraße nunmehr abgeschlossen. Damals hätte die Verwaltung eine gute Gelegenheit gehabt, endlich auf die Unrechtmäßigkeit des Beschlusses aus 2001 hinzuweisen. Tat sie aber nicht. Stattdessen sagte sie eine Prüfung der Sachlage zu. Das verstehe, wer will.
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