Fünf Terrassen für Außengastronomie beschlussreif
In der Endfassung liegen inzwischen die Pläne für die Außengastronomie auf der Alten Bismarckstraße einschließlich Beleuchtung vor. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Remscheid haben zur Sitzung am 13. April eine entsprechende Beschlussvorlage erhalten. Darin geht die Verwaltung „ von einem möglichen Baubeginn in den Sommerferien aus“, so der letzte Satz der Vorlage. Die fünf neuen Terrassen sowie die 20 neuen Straßenleuchten (Stelen) sollen zeitgleich in errichtet werden. Unter den Terrassen soll das vorhandene Pflaster durch Schotter ersetzt und als Umrandung sollen Kantensteine gesetzt werden. Im städtischen Etat stehen für die Terrassen stehen gemäß der Zuschüsse des Landes maximal 332.100 € zur Verfügung. Darin enthalten sind auch die bereits gezahlten Honorare für die Planungen (ohne dass sie in der Vorlage explizit genannt werden). Für die Beleuchtung stehen maximal 180.000 € aus dem Etat der neuen Innenstadtbeleuchtung zur Verfügung.
Im Laufe der Planungsphase waren die Entwürfe und Standorte der neuen Terrassen „mehrfach den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst“ worden, so die Verwaltung. Dies betraf vor allem den unteren Teil der Alten Bismarckstraße. Das größte Problem waren die in der Straße verlegten Versorgungsleitungen. Viele Standorte mussten im Planungsprozess verworfen werden. Zitat: „Unter den beiden angedachten Terrassen vor den Hausnummern 13 und 15 in der unteren Alten Bismarckstraße verlaufen (unter anderem) Gasleitungen der EWR. Diese Gasleitungen dürfen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und Regelwerken nicht überbaut werden. Dies sind Vorsichtsmaßnahmen des Gesetzgebers, damit bei einem Notfall schnell und unkompliziert die wichtige Versorgungsleitung (hier besonders die Gasleitung) untersucht oder repariert werden kann.“
Da eine Leitungsverlegung Kosten von mehr als 120.000 € (netto) verursachen hätte, einigte sich die Verwaltung mit der Gastronomie auf einen Kompromiss für die untere Alte Bismarckstraße; er sieht eine Sondernutzung für die Außengastronomie unmittelbar vor dem Lokal bzw. vor dem Restaurant vor. Damit daran auch künftig noch größere Fahrzeugen (Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungsdienst) vorbeifahren können, müssen auf der gegenüberliegenden Seite die Stellplätze entfallen. Aus Sicht der Verwaltung erhöht dies „die Aufenthaltsqualität und dürfte den Parksuchverkehr erheblich reduzieren“.
Da die Terrassen standsicher und den statischen Nachweisen entsprechend errichtet werden müssen, sind für alle Terrassen mehrere Fundamente erforderlich. Die Terrassen bestehen aus unabhängigen Stahlkonstruktionen auf Gründungskörpern, die lediglich durch die Beplankung zusammenhängen. Die ganzjährige Nutzung der Terrassen bedarf – was die Verwaltung rechtlich eingehend geprüft habe – einer Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 (1) des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Diese soll befristet auf zehn Jahre erteilt werden, wobei die Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Pächterin bzw. dem Pächter obliegt. Nach der gegenwärtigen Sondernutzungssatzung liegen die Kosten bei fünf Euro je angefangenem Quadratmeter und Monat, zu zahlen für max. fünf Monate im Jahr. Bei notwendige Arbeiten am Straßenkörper oder am Kanal erfolgt der Abbau der Terrasse auf Kosten der Stadt, ohne dass sich durch diese Arbeiten ein Anspruch auf Schadensersatz oder Nutzungsausfall ergeben kann. Für die Wartung und Reparatur des Mobiliars sowie kleinere Reparaturen an der Terrasse von max. 500 Euro trägt die Pächterin/der Pächter die Kosten.