Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wilding und vom Scheidt
Pressekonferenz in der Geschäftsstelle der W.I.R.-Fraktion an der Hindenburgstraße heute punkt 12 Uhr. Highnoon? Nein, für solche Kalauer ist die Situation zu ernst. Die Wählergemeinschaft hat beim Düsseldorfer Regierungspräsidenten Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben gegen die Remscheider Oberbürgermeisterin Beate Wilding und Personalamtsleiter Frank vom Scheidt (vor zwei Jahren Oberbürgermeisterkandidat der Grünen). Nein, sie hätten diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen, sagen Fraktionsvorsitzender Wieland Gühne und Fraktionsgeschäftsführer Roland Kirchner den zahlreich erschienenen Journalisten. Von einem „massiven Schritt“ sprechen sie, um den „sehr gerungen“ worden sei. Lange habe die Fraktion auf ein klärendes Wort der Oberbürgermeisterin zum „Fall Lukowski“ gewartet, leider auch am vergangenen Montag in der Sitzung des Finanzausschusses wieder vergeblich.
Dabei habe sich bei der W.I.R. der Eindruck verfestigt, dass die Verwaltung den Vorwurf einer ungerechtfertigten Überstundenpauschale für den abgewählten Personalratsvorsitzenden Ingo Lukowski „aussitzen, den Ball flach halten“ wolle. Zwar habe Wilding eine interne Untersuchung angekündigt, über deren Ergebnis sie dann in einer (noch nicht terminierten) Sitzung des Ältestenrates berichten wolle. Gühne und Kirchner dazu auf der PK weiter: „Gegen sich selbst zu ermitteln – das kann nicht funktionieren!“
Die Vermutung, dass eine Überstundenpauschale für freigestellte Personalratsmitglieder rechtlich nicht zulässig ist, hatte als erster der Waterbölles geäußert. Ihm war in diesem Zusammenhang „Selbstbedienungsmentalität“ eingefallen. Recherchen der W.I.R. haben inzwischen ergeben, Zitat, „dass eine Überstundenregelung für freigestellte Personalratsmitglieder laut Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), Paragraph 42, nicht zulässig ist“. Nachfolgend die heutige Pressemitteilung der W.I.R.:
Am 15.08.2006 hat der Personalrat der Stadt Remscheid seinen Vorsitzenden Ingo Lukowski mit der Begründung abberufen, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sei nachhaltig gestört. Recherchen der Wählergemeinschaft in Remscheid (W.i.R.) haben ergeben, dass Herr Lukowski im Jahr 2005 mit der Oberbürgermeisterin Beate Wilding und dem Leiter des Personalamtes, Herrn Frank vom Scheidt, einen Zusatzvertrag abgeschlossen hat. Auf Grundlage dieses Vertrages erhält Herr Lukowski pauschal ca. 1.100 € pro Monat für Überstunden - ungeachtet dessen, ob die Überstunden geleistet werden oder nicht.
Über diesen Vertrag und die sich daraus ergebenen Konsequenzen haben W.i.R. unter dem Titel „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" auf unserer Homepage ausführlich berichtet. Am 18.08.2006 haben W.i.R die Oberbürgermeisterin und den neuen Vorsitzenden des Personalrates, Frank Dembowsky, um Stellungsnahme gebeten. Bis heute ohne Erfolg. Unsere Fragen (Hat sich Herr Lukowski korrumpieren lassen? Hat Frau Oberbürgermeisterin Beate Wilding sich mit dem Vertrag bewusst das Wohlwollen des Personalratsvorsitzenden erkauft?) wurden bis heute nicht beantwortet.
Sowohl in der letzten Sitzung des Hauptausschusses und als auch in der letzten Sitzung des Finanzausschusses wurde Frau OB Wilding gebeten, der „Politik" Auskünfte über die Abwahl des Personalratsvorsitzenden Ingo Lukowski zu geben. Sie fühlte sich dazu nicht in der Lage. Heute wissen W.i.R. warum. Weitere Recherchen der W.i.R. haben ergeben, dass eine Uberstundenregelung für freigestellte Personalratsmitglieder laut Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) § 42 nicht zulässig ist. Das heißt: Frau OB Wilding und Herr von Scheidt haben wissend gegen bestehendes Recht verstoßen. Es ist also nicht zu erwarten, dass seitens der Verwaltung ein Interesse an der Aufklärung dieses Falles besteht. Müsste man doch gegen sich selbst ermitteln! Unsere Beobachtungen bestätigen, dass in der Verwaltung alle Kräfte darauf gerichtet sind, den Fall auszusitzen.
Daraus haben W.i.R. die Konsequenzen gezogen und heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf eingereicht.
Sehr geehrter Herr Büssow,
hiermit erheben wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Beate Wilding , Oberbürgermeisterin der Stadt Remscheid, und Herrn Frank vom Scheidt, Leiter des Personalamtes der Stadt Remscheid. Begründung: Die oben genannten Personen haben mit dem damaligen Personalratsvorsitzenden der Stadt Remscheid, Herrn Ingo Lukowski, im Jahr 2005 einen Vertrag geschlossen, der Herrn Lukowski bis zum Jahr 2011 eine monatliche Überstundenpauschale von 1. 100 € sichert. Da das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in § 42 eindeutig Überstunden für ehrenamtlich tätig, freigestellte Personalratsmitglieder ausschließt, ist dieser Vertrag nach unserer Auffassung nicht rechtens. Dadurch wurde und wird der Stadt Remscheid ein beträchtlicher finanzieller Schaden zugefügt, so dass aus unserer Sicht auch der Tatbestand der Untreue zu klären ist.
Sehr geehrter Herr Büssow, wir wissen, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Frank vom Scheidt im Zuständigkeitsbereich von Frau Oberbürgermeisterin Beate Wilding liegt und deshalb ihr als Dienstvorgesetzter einzureichen ist. Da Frau Wilding in der Sache befangen ist, erwarten wir von der Oberbürgermeisterin keine objektive Verfolgung des Sachverhaltes.
Am 29.08.2006 haben W.i.R. Frau OB Wilding vorab über unseren Schritt informiert.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding,
der Fairness halber teilen wir Ihnen mit, dass wir am 31.08.2006 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie und Herrn vom Scheidt einreichen werden. Wir haben den Eindruck, dass Sie im „Fall Lukowski" nicht bereit sind, für eine zeitnahe Aufklärung zu sorgen.
Ob die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gerechtfertigt ist, muss der Regierungspräsident prüfen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob der Tatbestand der Untreue gegeben ist. Schließlich bedeutet der bewusste Verstoß gegen geltendes Recht einen nicht unerheblichen materiellen Schaden (ca. 84.000 €) für die Stadt. Vom Imageverlust ganz zu schweigen.
Zusätzlich haben wir Frau OB Wilding aufgefordert, umgehend den Vertrag aufzulösen. Herrn Lukowski haben wir ersucht, die zu unrecht vereinnahmten Gelder zurückzuzahlen.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding, sehr geehrter Herr Lukowski,
wir fordern Sie hiermit auf, die Sondervereinbarung zur Überstundenabgeltung umgehend aufzulösen, um weiteren finanziellen Schaden sowie weitere Rufschädigung von der Stadt Remscheid abzuwenden.
Von Ihnen, Herr Lukowski, erwarten wir, die bis zum heutigen Tage zu Unrecht geflossenen Überstundenzahlungen umgehend an die Stadtkasse zurückzahlen.
Außerdem haben wir den Personalrat gebeten, klarzustellen, ob es noch weitere ähnlich gelagerte Sondervereinbarungen gibt.
Sehr geehrter Herr Dembowsky,
als erstes möchten W.i.R. Ihnen zu Ihrer Wahl als Personalratsvorsitzenden ganz herzlich gratulieren. W.i.R. wünschen Ihnen für alle Entscheidungen eine glückliche Hand und uns eine fruchtbare Zusammenarbeit.
W.i.R. möchten Ihnen und Ihrem Personalrat unsere Hochachtung dafür Aussprechen, dass Sie im Fall Lukowski so konsequent gehandelt haben.
Leider müssen W.i.R. Sie um eine eindeutige Klarstellung bitten. Bei uns verdichten sich die Informationen, dass weitere Personalratsmitglieder eine Sondervereinbarung zur Überstundenabgeltung geschlossen haben.
W.i.R. bitten Sie, uns sehr kurzfristig dazu eine Stellungnahme zu geben.
Soweit die Presseerklärung der W.I.R.-Fraktion. Des weiteren legten Wieland Gühne und Roland Kirchner ein an sie gerichteten Schreiben von Oberbürgermeisterin Wilding vom heutigen Tage vor, das folgenden Wortlaut hat:
Sehr geehrter Herr Gühne,
Ihr Schreiben vom 29-08.2006 habe ich erhalten und dessen Inhalt mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Sie beabsichtigen, gegen meinen Mitarbeite, Herrn vom Scheidt. und mich Dienstaufsichtsbeschwerden in der Angelegenheit des ehemaligen Vorsitzenden des Personalrates, Herrn Lukowski, einzureichen, verbunden mit der Behauptung, mein Mitarbeiter und ich seien zu einer zeitnahen Aufklärung nicht bereit.
Ich kann Ihren Standpunkt in keiner Weise nachvollziehen. Anlässlich der Sitzung des Hauptausschusses am 21.08.2006 habe ich darüber informiert, dass ich eine eingehende rechtliche Prüfung des Sachverhalt beauftragt habe. Anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses am 28.08.2006 wurde vereinbart, zeitnah im Rahmen einer Ältestenratsitzung über die Ergebnisse zu informieren. Ich stelle fest, dass dem keine Fraktion -auch Sie nicht, Herr Gühne - widersprochen hat.
An diese Vereinbarung sehe ich mich gebunden und werde entsprechend verfahren.
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