"Andere Parteien wollen offenbar nicht sparen!"
Auf Grund des Haushaltsbegleitbeschlusses vom 26.07.2005 verpflichtete sich der Rat der Stadt Remscheid zu einschneidenden Kürzungen des Haushalts. Notwendige, wenn auch schmerzliche, Einschnitte hätten umgesetzt werden müssen. Es reichte uns jedoch nicht, nur Lippenbekenntnisse abzugeben. W.i.R. wollten auch, dass die Fraktionen mit gutem Beispiel vorangehen. Leider vergebens! In der Ratssitzung am 12.12.2005 wurde unser Antrag, die Personalkostenzuschüsse der Stadt Remscheid an die Ratsfraktionen um ca. fünf Prozent zu kürzen, mit großer Mehrheit abgelehnt. Nun sind wir in Remscheid nicht nur ein Kalenderjahr weiter, sondern auch um einen Haushaltsbegleitbeschluss 2006 und einen Zukunftspakt für Remscheid reicher. „Reicher“ ist in diesem Zusammenhang sicherlich eine Provokation. In der Ratssitzung am 11.12.2006 wird von CDU, SPD, Grünen und FDP eine sehr nüchterne Änderung der Hauptsatzung beantragt. Auf den ersten Blick nichts Dramatisches, denn die Änderung der Hauptsatzung verursacht - so die Befürworter - noch nicht einmal Mehrkosten. Leider wird aber die Möglichkeit des Sparens außer Acht gelassen. Was wollen die anderen Fraktionen verändern?
Ist-Zustand: Bis heute müssen die Fraktionen jedes Jahr die Verwendung der Sachkosten und der Personalkosten getrennt nachweisen. Gibt es Überschüsse bei einer der Positionen, müssen diese zurückgezahlt werden.
Neu: Die angestrebte Satzungsänderung eröffnet den Fraktionen die Möglichkeit, Überschüsse bei den Personalkosten zum Beispiel mit Defiziten bei den Sachkosten zu „verrechnen”. Würde die Satzungsänderung nicht beschlossen, müssten die Überschüsse an die Stadt zurückgezahlt werden, so wie es die W.i.R. seit 1999 jedes Jahr praktiziert.
Ist-Zustand: Bis heute dürfen 30 Fraktions- und Arbeitskreissitzungen pro Sachkundigem Bürger und Jahr abgerechnet werden.
Neu: Die Satzungsänderung sieht diese Begrenzung nicht mehr vor. Es können in Zukunft unbegrenzt viele Sitzungen pro Person abgerechnet werden. Damit wollen die antragstellenden Fraktionen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2005, Az. 15 A 4221/03, unterlaufen. Mit dem Urteil soll die Anzahl der Aufwandsentschädigungen sinnvoll begrenzt werden. Künftig geschieht in Remscheid nicht das, was das Gericht erreichen wollte, nämlich die Ausgaben zu reduzieren; sondern es werden die „Verluste” der Fraktionen über die Veränderung der Hauptsatzung kompensiert. Es entstehen also Mehrkosten.
Die Satzungsänderung für die Hauptsatzung soll rückwirkend für das Jahr 2006 in Kraft treten. Das halten W.i.R. für rechtlich äußerst bedenklich. Zum Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP sagen W.i.R.: NEIN. Unser Sparvorschlag: W.i.R. haben für die Ratssitzung am 11.12.2006 einen Sparantrag eingebracht, die Personalkostenzuschüsse an die Fraktionen um ca. fünf Prozent zu reduzieren. Voriges Jahr wurde ein ähnlicher Antrag von den anderen Fraktionen mit der Begründung abgelehnt, dass die Arbeitsverträge der Fraktionsmitarbeiter den Etat voll ausschöpfen. Heute wissen W.i.R., dass es offensichtlich Spielräume gibt. Ansonsten macht der Antrag der Zukunftspaktbefürworter zur Änderung der Hauptsatzung keinen Sinn.
Zum Abschluss haben W.i.R. uns erlaubt, das von Stadtkämmerer Jürgen Müller in seiner Rede am 13.11.2006 vor dem Stadtrat erwähnte Zitat eines britischen Handelsministers aus den 80er Jahren ein wenig anzupassen: „In jeder fetten aufgeplusterten Fraktion steckt ein schlanker Dienstleister, der heraus will.”
Wieland Gühne, FraktionsvorsitzenderRoland Kirchner Fraktionsgeschäftsführer
P.S.: Die W.i.R. Fraktion hat seit 1999 auf Grund konkreten Sparens in der Fraktion über 16.500.- Euro an Personalkostenzuschüssen zurückgezahlt. Auch 2006 werden W.i.R. wieder Personalkostenzuschüsse zurückzahlen. Wären die anderen Fraktionen unserem Beispiel gefolgt, wären Gesamteinsparungen für den städtischen Haushalt in Höhe von ca. 115.000,- Euro erreicht worden.
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