Erneut Fragen zu den Eintrittskarten zum Winzerfest
„Eintrittskartenregelung zu Lasten der Winzer“, hieß es am 5. August 2018im Waterbölles. Wer damals beim Sommer- und Winzerfest der Lenneper Karnevalsgesellschaft auf den Alter Markt in der Lenneper Altstadt Wein, Sekt, Liköre und Schnäpse probieren wollte, benötigte erstmals freitags und samstags eine Eintrittskarte zum Preis von drei Euro. Das machte die rege Fluktuation früherer Winzerfeste unmöglich machte; Keine Spur mehr von Gedränge! Auf ihren Umsatz habe sich das negativ ausgewirkt, beklagten sich gegenüber dem Waterbölles einige Winzer.
Die Reaktion blieb nicht aus. Gunther Brockmann, 1. Vorsitzender der Lenneper Karnevalsgesellschaft e.V. berichtete am Dienstag, 18. September, über eine Nachbesprechung mit den beteiligten Behörden: “Weiterhin wird der Eintritt über einen Kartenverkauf geregelt. Für die Veranstaltungstage Freitag und Samstag dürfen jeweils 2.800 Karten verkauft werden. An diesen beiden Tagen besteht die Möglichkeit, dass Gäste nachrücken können, wenn Gäste, die die Veranstaltung verlassen ihr Veranstaltungsbändchen an einem der Ausgänge abgeben werden. Das Nachrücken erfolgt an beiden Tagen nur bis 22 Uhr. Am Samstag beginnt die Veranstaltung um 15 Uhr. Bis 17 Uhr wird kein Eintritt erhoben. Ab 17 Uhr wird durch den Sicherheitsdienst sichergestellt, dass sich nur noch Personen auf der Veranstaltungs-fläche befinden, die ein Veranstaltungsbändchen bzw. eine Eintrittskarte besitzen, die dann gegen ein Veranstaltungsbändchen ausgetauscht wird. Alle anderen Gäste müssen dann das Veranstaltungsgelände verlassen.“
Mit dieser Zutrittsregelung sind SPD, Grüne, FDP und WiR noch nicht voll zufrieden. Zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am morgigen Dienstag äußern sie in einer Anfrage an die Verwaltung Zweifel, „ob den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und der ansässigen Gastronomie mit dieser Regelung ausreichend Rechnung getragen wurde“. Das Winzerfest sei mit Veranstaltungen auf dem Theodor-Heuss-Platz nicht vergleichbar, weil sich dort keine Zugänge zu Wohnungen bzw. Betrieben befänden. Die Fragen von SPD, Grüne, FDP und WiR:
- Welche konkreten Regelungen galten für die Anwohnerinnen und Anwohner des unmittelbaren Veranstaltungsbereichs und deren Besucherinnen und Besucher, wenn diese nicht auch das Sommer-und Winzerfest besuchen wollten?
- In welcher Weise wurden Unternehmen, die Leistungen in und für Wohnungen des unmittelbaren Veranstaltungsbereichs erbringen (beispielsweise Pflegedienste oder Postzustell- und andere Lieferdienste) bei der Eintrittskartenregelegung berücksichtigt?
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