Kein Komplett-Verzicht auf Elternbeiträge für KiTas
„Im JHA dürfte die Diskussion weitergehen“, vermutete der Waterbölles am 23. Januar 2021, nachdem die CDU zuvor im Hauptausschuss kritisiert hatte, die vom Rat der Stadt am 10. Dezember beschlossene finanzielle Entlastung der Eltern sei von der Verwaltung nicht vollumfänglich umgesetzt worden. Auch forderte die CDU eine Gebührenerstattung für den Fall einer Notbetreuung von geringerer Qualität. Auf dieser Basis wurde am 10. Februar im Jugendhilfeausschuss (JHA) nach kurzer Erörterung mit zehn Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen folgender Empfehlungsbeschluss zur Ratssitzung am vergangenen Donnerstag gefasst „Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Angebote der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGGS) sind für den Zeitraum der vollständigen oder teilweisen Schließung der Betreuungseinrichtung als Folge behördlich verfügter Corona-Quarantäne für die Dauer der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf Antrag der Betroffenen zu erstatten. Ferner sind in diesem Rahmen Elternbeiträge für obige Einrichtungen zu erstatten, falls es aufgrund der pandemischen Lage zu einer qualitativen Einschränkung des Betreuungsangebots kommt. Generell sind Eltern von Beiträgen für die Dauer des Lockdown freizustellen, die der behördlichen Empfehlung Folge leisten, Kinder während der Lock-down-Phase aufgrund der pandemischen Entwicklung und hoher Inzidenzwerte nicht in obige Einrichtungen schicken.“ (Zitat aus dem JHA-Protokoll)
In der Ratssitzung am Donnerstag blieb es allerdings beim Ratsbeschluss vom 10. Dezember: „Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Angebote der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGGS) sind für den Zeitraum der vollständigen oder teilweisen Schließung der Betreuungseinrichtung als Folge behördlich verfügter Corona-Quarantänen oder für die Zeit einer reduzierten Regelbetreuung aufgrund von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie für die Dauer der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf Antrag zu erstatten.“ Ergänzt wurde der Beschluss auf Antrag von SPD, Grünen, FDP und Linken um den Passus: „Dies gilt auch, wenn Eltern aufgrund der dringenden Empfehlungen zur Einschränkung von Kontakten auf eine Betreuung verzichtet haben.“ Die Erstattung kann folglich auch für bislang fehlenden fünf Tage im Dezember beantragt werden. Die von der CDU zunächst aufgeworfene Frage eines eventuell ausgedünnten Angebot im Offenen Ganztag wurde nicht kein Bestandteil des Ratsbeschlusses. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) war vor der Abstimmung darauf noch einmal eingegangen: Ein Gast müsse im Restaurant sein Essen auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht so gut geschmeckt habe. Von Seiten der CDU wurde dem nicht widersprochen.
Auf Vorschlag der Verwaltung wurde ergänzend beschlossen, auch für Januar auf die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, den Offenen Ganztagsgrundschulen sowie auf Essensgeld in städt. Kindertageseinrichtungen zu verzichten, sofern diese nicht durch Sozialleistungsträger erstattet werden und sofern sich das Land zur Hälfte an den Kosten von 395.000 Euro beteiligt. Die volle Kostenübernahme läge jenseits der finanziellen Möglichkeiten der Stadt, so der ob. Die noch weitergehende Forderung der Linken, schrittweise ganz auf Elternbeiträge für die KiTas zu verzichten, hält Stadtkämmerer Sven Wiertz für nicht realisierbar bei jährlichen Kosten der Stadt von 4,8 Millionen Euro.
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