Ausgangssperre für Parks wieder aufgehoben
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Angesichts eines Inzidenzwertes von mehr als 300, eines anhaltenden diffusen Infektionsgeschehens und der weiter alarmierende klinische Lage werden in Remscheid die bestehenden Schutzmaßnahmen, die über die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung hinausgehen, fortgeführt und teils verstärkt. Eine Modifizierung und Aufweitung der bestehenden Anordnung wird es allerdings hinsichtlich der Schließung einzelner Parkanlagen gegeben: Mit der Sperrung der Parkanlagen Kuckuck, Stadtpark und Hardtpark war dem missbräuchlichen Nutzung zum Wochenbeginn ein klarer Riegel vorgeschoben worden. Die ab morgen geltende Regel sieht stattdessen vor, dass auf städtischen Grün- und Parkflächen, Waldflächen, Freiflächen und Kinderspielplätzen dieselbe Kontaktbeschränkung gilt wie im übrigen öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen, mehr als 5 Personen sind nicht erlaubt. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Außerdem müssen fremde Personen oder Personengruppeneinen Mindestabstand von 5 Metern wahren. Kinder unter sechs Jahren sind hiervon auf Spielplätzen ausgenommen. Zusätzlich werden die Bolzplätze gesperrt.
Parallel zur Gültigkeitsdauer der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW wird die Stadt Remscheid ihre Maskenpflicht im Innenstadtbereich bis zum 26. April fortführen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird hierzu neu aufgesetzt. Außerdem werden die seit 13. April geltenden besonderen Schutzmaßnahmen, die sie mit einer weiteren Allgemeinverfügung angeordnet hat, ab morgen in modifizierter Form bis 26. April fortgeführt.
Die bereits öffentlich berichtete Entscheidung des Covid 19-Krisenstabs vom 14. April zur Beibehaltung des derzeitigen Distanzunterrichts für alle Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen wird durch eine entsprechende Landesregelung gedeckt. Hierfür bracht es keine gesonderte lokale Satzung. Gleiches gilt, um die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege zusätzlich zu sichern. Hier wird es ab kommenden Montag (19.04.) wieder zum eingeschränkten Pandemiebetrieb kommen.
Zur Eindämmung des pandemischen Geschehens in Remscheid erlässt die Stadt Remscheid in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium NRW heute eine Allgemeinverfügung, mit der sie grundsätzlich das Bündel der seit dem 13. April geltenden zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen fortführt. Das bedeutet: Die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens, die verschärften Kontaktbeschränkung im privaten Bereich, die Schließung von Sportanlagen und eine erweiterte Maskenpflicht im Auto gelten weiter. Die Allgemeinverfügung tritt morgen (17.4.) in Kraft und gilt wie die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW bis zunächst zum 26. April.
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