Flächendeckendes Testangebot erreicht
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Angesichts eines zwischenzeitlich überwiegend flächendeckenden Bürgerschnelltestangebots in den nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die Coronateststrukturverordnung zum 3. Mai angepasst. Ab sofort gilt: Betreiber von Teststellen, die nach dem 30. April einen Antrag auf Beauftragung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde stellen, können ihre kostenfreien Bürgerschnelltests nicht mehr mit dem Land NRW abrechnen. Das MAGS kann von dieser generellen Regel nur dann Ausnahmen zulassen, wenn im Einzelfall vor Ort noch eine unzureichende Angebotsstruktur besteht und durch die zusätzlichen Teststellen hier Abhilfe geschaffen werden kann. Diesen Antrag können nur die lokal verorteten Gesundheitsämter stellen.
Bislang hat das Land den Aufbau einer ortsnahen Teststruktur durch einen einmaligen Einrichtungszuschuss und eine monatliche Pauschale in Höhe von jeweils 1.000 Euro für Teststellen unterstützt, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllten. Die Neuregelung gilt auch für neue Bürgerschnelltestanbieter in Remscheid. Für die Remscheiderinnen und Remscheider ändert sich durch die neue Teststrukturverordnung hingegen nichts. Für sie bleibt die Schnelltestung – egal, an welcher zugelassenen Teststelle – kostenfrei. Zwischenzeitlich gibt es hier mit 29 beauftragten Bürgerschnelltestzentren für die Allgemeinheit ein stadtweites, wohnortnahes Testangebot in jedem Stadtteil. Insgesamt hat es bis heute 26.307 kostenfreie Bürgerschnelltests gegeben, 538 (2,05 %) hiervon fielen positiv aus.
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