Für die Schuldnerberatung sind 189.500 € vorgesehen
„Das Jobcenter Remscheid rechnet damit, dass sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sukzessive erhöhen wird und in 2022 deutlich mehr Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug sein werden als zu Beginn dieses Jahres. Auf Grund dieser Einschätzung wird auch erwartet, dass in 2022 deutlich mehr Zuweisungen zur Schuldnerberatung mit Rechtsanspruch nach dem SGB II oder SGB XII als in 2019 und 2020 erfolgen werden. Der für 2022 vorgesehene Ansatz für die Schuldnerberatung mit Rechtsanspruch in Höhe von 189.500 € wird voraussichtlich in voller Höhe hierfür benötigt. (…)
Nach aktuellen Informationen der Geschäftsführung der Diakonie des Evangelischen Kirchkreises Lennep ist der Bedarf an Schuldnerberatung ohne Rechtsanspruch nach dem SGB II oder SGB XII weiterhin hoch: „Einerseits sind noch Beratung suchende Personen ohne Anspruch nach dem SGB II oder SGB XII auf der Warteliste der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes. Andererseits konnten zahlreiche der in 2019 und 2020 begonnenen Schuldnerberatungen für den Personenkreis ohne Rechtsanspruch noch nicht vollständig abgeschlossen werden, so dass in diesen Fällen noch ein Restaufwand notwendiger Beratung und Unterstützung besteht (seit 2019 konnten 86 Personen als Kundin bzw. Kunde neu aufgenommen werden, und einige Erstgespräche stehen noch aus). (…)
Die Erfahrung zeigt, dass ein früher Einstieg in die Schuldnerberatung einerseits dazu beiträgt, dass eine Zuspitzung der finanziellen Notlage einer Person bzw. einer Familie und negative Folgewirkungen (z. B. Kündigung von Mietverträgen, Räumungsklagen, Energiebelieferungssperren, Lohn- und Kontopfändungen sowie gesundheitliche Einschränkungen etc.) verhindert werden können.“ (Zitat aus der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Hauptausschusses am 20. Mai über die freiwillige Leistung zur Schuldnerberatung)
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