Kaum Erkenntnisgewinn aus der Personalstatistik
„Die Remscheider Stadtverwaltung ist überwiegend weiblich“, lautet der erste Satz des Gleichstellungsplans 2019-2023, der im September 2019 vom Rat der Stadt beschlossen wurde.. Dier Verwaltung legte damals Wert auf die Feststellung, dass der neue Plan „eine differenzierte Beschäftigtenanalyse enthalte, die aufzeige, „an welchen Stellen die Stadtverwaltung weitere Handlungsoptionen hat, um Unterrepräsentanzen von Frauen abzubauen“ und „in den nächsten Jahren mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen.“ Dazu gehöre, dass Karrierewünsche und Familienplanung miteinander in Einklang gebracht werden können. Viele Frauen wären bereit, Führungsverantwortung zu übernehmen, wenn sie eine Balance zwischen Familie und Beruf herstellen könnten. Und auch Männer wünschen sich, so die Verwaltung damals weiter, mehr Zeit und Flexibilität für die Familie. Dies zeige die steigende Inanspruchnahme der „Vätermonate“ der Elternzeit. Auch Männer würden deshalb vom neuen Gleichstellungsplan profitieren dank eines „Maßnahmebündels von Fortbildung, Arbeitszeitflexibilisierung, Ansprachekonzepten und Kinderbetreuung.“ Zugleich verpflichtet das Landesgleichstellungsgesetz die Stadt, bei eventuellen Stelleneinsparungen Maßnahmen aufzuzeigen, „die geeignet sind, ein Absinken des Frauenanteils zu verhindern.“
Allerdings sei eine “gezielte Analyse der Personaldaten der letzten Jahre … zwingend erforderlich, um eine fundierte Problemanalyse vornehmen und in einem nächsten Schritt konkrete Ziele sowie Maßnahmen für die kommenden Jahre formulieren zu können“, räumte die Verwaltung schon bei der Vorlage des neuen Gleichstellungsplans ein. Zu diesem liegt nun zur Sitzung des Hauptausschusses am 17. Februar der erste Zwischenbericht für die Jahre 2019 – 2021 vor. Zitat: „Die Maßnahmen des Gleichstellungsplans konnten aufgrund der Pandemie nicht wie beabsichtigt umgesetzt werden.“ Und wo sich Veränderungen ergeben hätten, könnten diese „“nicht auf den Gleichstellungsplan zurückgeführt werden“. Im Übrigen seien die Daten der Personalstatistik 2019 mit den zum 1.Mai 2021 erhobenen „ nur sehr bedingt und nicht in allen Bereichen gegeben“, bedingt durch den Wechsel zu einem anderen Rechenzentrum zum 1. Januar 2020, durch den sich verschiedene Berufsgruppenzuordnungen geändert hatten. Der Grund: „Nach dem Wechsel wurden … im alten System vorhandene Ungenauigkeiten in der Zuordnung bereinigt. Aus den meisten Veränderungen, insbesondere da, wo es sich um sehr kleine Berufsgruppen und wenig besetzte Entgeltstufen handelt, können daher keine validen Schlüsse gezogen werden.“ Und wie steht es um das 2019 angekündigte "Maßnahmenbündel"?
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Martina Litzner am :